Erstellt 21.01.12, 07:00h
Und das passt dem Ortsausschuss des Euskirchener Einzelhandels im Einzelhandelsverband Bonn, Rhein-Sieg, Euskirchen sowie dem Stadtmarketingverein „zeus“ überhaupt nicht ins Konzept. Man habe Verständnis dafür, dass in Münstereifel jede Initiative begrüßt werde, die Innenstadt neu zu beleben, heißt es in dem der Rundschau vorliegenden Schreiben. Doch dann kommen die „Aber...“. Ein Dorn im Auge ist den Unterzeichnern vor allem die in Bad Münstereifel mögliche Öffnung der Läden an 40 Sonntagen im Jahr (siehe Kasten). Die Kreisstädter sehen darin eine „klare Wettbewerbsverzerrung“, die dem Bäderstatus der Kurstadt geschuldet sei. Ihrer Ansicht nach geht es dabei in puncto Waren, die in der Nachbarstadt angeboten würden, nicht mit rechten Dingen zu.
So dürften neben Produkten, die für diese Orte kennzeichnend seien, nur Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabak, Blumen und Zeitungen verkauft werden. Zu den sogenannten ortskennzeichnenden Waren zählten nach gängiger Rechtsprechung Produkte, die im Verkaufsort oder der näheren Umgebung hergestellt würden, oder solche, die für die Landschaft typisch und charakteristisch seien – so etwa Trachten. Es sei aber nicht erkennbar, dass das im „Fashion Outlet Center“ künftig angebotene Sortiment, „also Bekleidung, Schuhe und Lederwaren“, typisch für Bad Münstereifel sei. Denn in Bad Münstereifel werde weder Bekleidung produziert noch habe sie einen direkten Bezug zur Stadt. Derartige Artikel würden schließlich überall in Deutschland verkauft. Eine historische Legitimation zum Sonntagsverkauf, weil Münstereifel eine Färber- und Gerberstadt war, halten die Euskirchener Einzelhändler „für nicht schlüssig, weil dieses Handwerk heute nicht mehr vor Ort vorhanden ist“ und auch nicht touristisch vermarktet werde. Dies sieht nach Ansicht der Euskirchener auch die IHK Aachen so. Und weiter: „Selbst wenn die etwas ungenaue Formulierung im Gesetz eine Öffnung an 40 Sonntagen im Jahr ermöglichen sollte, wird der Sinn der Bundes- und Landesgesetze zum Schutz des Sonntags umgangen.“ Die Einzelhändler und „zeus“ kündigten an, die zuständigen Behörden aufzufordern, dass auch in Bad Münstereifel die Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes in Zukunft eingehalten würden. Und: „Die in der Vergangenheit und heute praktizierte Rechtsbeugung bezüglich der Sonntagsöffnung in Bad Münstereifel ist fragwürdig, da offenbar die Anzahl der Sonntage und die angebotenen Waren nicht kontrolliert werden.“ Daher werde ein „Ende der Wettbewerbsverzerrung“ und gleiches Recht für alle gefordert.
„Fashion Center“-Investor Georg Cruse erklärte gestern auf Anfrage, dass er wegen der „zahlreichen Annahmen und Vermutungen“, die das Schreiben der Euskirchener Einzelhändler enthalte, keine Stellungnahme dazu abgeben werde. Aber: „Wir werden das ,Fashion Center’ unabhängig der Frage der Sonntagsöffnungszeiten realisieren“, sagt Cruse.
Auch der Münstereifeler Bürgermeister Alexander Büttner wollte nicht allzu viel zum Vorstoß aus der Kreisstadt sagen. „Ich gehe davon aus, dass sich alle an Recht und Gesetz halten.“ Dies gelte für Einzelhändler wie Investoren.
Büttner, Sprecher der Bürgermeister im Kreis Euskirchen, hatte kürzlich mit seinen Kollegen über das geplante „Fashion Center“ gesprochen. Die hätten ihm attestiert, dass die Pläne wasserdicht seien – auch sein Euskirchener Amtskollege Dr. Uwe Friedl.
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