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Flughafenattentäter

Überraschung im Prozess

Erstellt 28.01.12, 12:29h, aktualisiert 30.01.12, 15:14h

Mit Spannung wird im Prozess gegen den Attentäter vom Frankfurter Flughafen die Vernehmung eines Überraschungszeugen erwartet. Ein Journalist soll Anhaltspunkte dafür haben, dass der Angeklagte 2010 in Bosnien militärisch ausgebildet wurde.

Arid Uka
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Der 21-jährige Angeklagte Arid Uka weist die Vorwürfe zurück. (Bild: dpa)
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Der 21-jährige Angeklagte Arid Uka weist die Vorwürfe zurück. (Bild: dpa)
FRANKFURT AM MAIN - Mit Spannung wird im Prozess gegen den islamistisch angestachelten Attentäter vom Frankfurter Flughafen die Vernehmung eines Überraschungszeugen erwartet. Der Journalist soll Anhaltspunkte dafür haben, dass der 21 Jahre alte Angeklagte 2010 in einem islamistischen Sommercamp in Bosnien militärisch ausgebildet wurde. Das Oberlandesgericht (OLG) wird den Zeugen, einen ehemaligen Berufssoldaten und Kriegsreporter, voraussichtlich am Donnerstag (2. Februar) hören. Die Bundesanwaltschaft ging bislang davon aus, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Einzeltäter handelt, der sich im Internet radikalisiert hat.

Die Informationen des Zeugen waren erst nach den Plädoyers über die Nebenklage bekanntgeworden. Der Staatsschutzsenat hatte daraufhin die Beweisaufnahme noch einmal eröffnet und den Journalisten geladen, der aber wegen Krankheit zunächst nicht gekommen war.

Eine Kommissarin des Bundeskriminalamtes hatte vor dem OLG von ihrer Vernehmung des Zeugen berichtet und dabei auch auf Widersprüche zwischen den Ermittlungen der Behörden und den Angaben des Mannes aufmerksam gemacht. Der Angeklagte selbst wies die Vorwürfe zurück. „Ich war noch nie in einem Sommerlager“, sagte der 21-jährige Arid Uka. Er sei im Sommer 2010 lediglich bei Verwandten im Kosovo gewesen. Der im Kosovo geborene Frankfurter hatte zu Prozessbeginn gestanden, am 2. März 2011 auf dem Flughafen zwei US-Soldaten mit Kopfschüssen getötet und zwei andere schwer verletzt zu haben, weil sie auf dem Weg nach Afghanistan waren. Die Tat gilt als der erste islamistische Anschlag in Deutschland mit Toten und Verletzten.

Urteil voraussichtlich am 10. Februar

Der Senat ging zuletzt davon aus, dass die Beweisaufnahme nach der Aussage des Zeugen am Donnerstag wieder geschlossen werden kann. Dann werden die Vertreter des Generalbundesanwalts, der Nebenkläger und die Verteidiger erneut Schlussvorträge halten, und Uka hat noch einmal die Gelegenheit zu einem letzten Wort. Das Urteil gegen den wegen zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs angeklagten Mann wird dann voraussichtlich am 10. Februar gesprochen.

Bundesanwaltschaft und Nebenklage haben auf lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld plädiert. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung Ukas nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Verteidigung hat sich gegen die Schwere der Schuld ausgesprochen, geht aber auch von Mord und damit von lebenslanger Haft aus.



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