Phantasialand„Wakobato“ öffnet nur werktags

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Das Urteil, das die Baugenehmigung für die Phantasialand-Atraktion „Wakobato“im Juli 2010 aufgehoben hatte, ist rechtskräftig. (Foto: Rosenbaum)

Das Urteil, das die Baugenehmigung für die Phantasialand-Atraktion „Wakobato“im Juli 2010 aufgehoben hatte, ist rechtskräftig. (Foto: Rosenbaum)

BRÜHL – „Das Phantasialand wird seine Attraktion „Wakobato“ an Sonn- und Feiertagen nicht mehr öffnen. Aus diesem Grund musste ich keine sofortige Schließung anordnen“, erklärte der Beigeordnete Gerd Schiffer nach einer Anfrage der Grünen.

Nach einer Klage eines Anwohners wegen der Lärmbelästigung von „Wakobato“-Besuchern hatte das Verwaltungsgericht Köln im Juli 2010 die Baugenehmigung der Stadt aufgehoben, weil „die wesentlichen Geräuschquellen überhaupt nicht geregelt sind“. Die Anträge der Stadt und des Freizeitparks auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zurückgewiesen. Deshalb musste das Phantasialand einen neuen Bauantrag einreichen. „Darin wird auf eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen verzichtet“, sagte Schiffer. Deshalb habe er den Betrieb, bis zu einer endgültigen Entscheidung über den Antrag, werktags genehmigt.

Noch keine Flächen für Waldtausch festgelegt

Bei der neuen Baugenehmigung werden die Grenzwerte für die Lärmbelastung laut Schiffer tagsüber bei 55 Dezibel und nachts bei 40 Dezibel festgesetzt. Die städtischen Kosten für den Rechtsstreit in Zusammenhang mit „Wakobato“ bezifferte Schiffer auf gut 5250 Euro. Forderungen vonseiten des Phantasialands wegen der Aufhebung der Baugenehmigung gebe es keine.

Nachdem der Regionalrat Köln die Westvariante D als Grundlage für das Erweiterungsverfahren des Freizeitparks beschlossen hatte, wollte Franziska Grafe (SPD) wissen, ob die Stadt nun parallel in das Bebauungsplanverfahren einsteige. „Die Planung wird nun drei Monate lang bei der Bezirksregierung Köln, dem Rhein-Erft-Kreis in Bergheim und bei der Stadt Brühl offengelegt“, so Schiffer. Anschließend werde es einen Erörterungstermin bei der Bezirksregierung geben, bei dem über die vorgebrachten Bedenken diskutiert werde. „Danach kann mit dem Bebauungsplanverfahren begonnen werden“, sagte der Beigeordnete.

Agnes Niclasen (Grüne) wollte in dem Zusammenhang wissen, welche Flächen der Stadt für den von der Regionalratsmehrheit vorgeschlagenen Waldtausch vorgesehen seien. „Uns liegt bislang noch keine offizielle Anfrage vor“, meinte dazu Schiffer. Deshalb habe man auch noch keine konkreten Flächen ins Auge gefasst. Wenn eine Anfrage vorliege, müsse der Vergabe- und Liegenschaftsausschuss entscheiden, welche Flächen infrage kämen.

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