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BundestagswahlWie genau ist das mit der Erst- und Zweitstimme?

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Stimmzettel

Wer an der Bundestagswahl teilnimmt, wird sehen, dass er zwei Stimmen abgeben kann – eine Erst- und eine Zweitstimme. Vielen Wählern ist trotz kurzer Erklärung auf dem Wahlzettel nicht klar, wofür die Stimmen gelten und wie sie ins Ergebnis der Wahl einfließen.

Die Erststimme – für den Kandidaten

Auf dem Wahlzettel ist zu lesen: „Sie haben hier eine Stimme für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten“. Das bedeutet, Sie können mit dieser Stimme den von Ihnen favorisierten Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis in den Bundestag wählen. Köln ist beispielsweise in vier Wahlkreise eingeteilt, insgesamt gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise.

Auf den Stimmzetteln in Ihrem Wahllokal sind daher auch nur die Bundestagskandidaten aus Ihrem Wahlkreis abgedruckt. Jede Partei darf einen solchen Kandidaten aufstellen, es sind darüber hinaus jedoch auch unabhängige Kandidaten möglich.

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Der Kandidat eines jeden Wahlkreises, der die meisten Stimmen erhält, zieht in den Bundestag ein; er erhält ein Direktmandat. Die Plätze im Bundestag werden also zuerst an die Direktkandidaten einer Partei vergeben. Damit ziehen also 299 Abgeordnete in den Bundestag ein. Zudem ist sicher gestellt, dass jede Region (durch den Wahlkreis) im Bundestag vertreten ist.

Die Zweitstimme – für die Partei

Bei der Zweitstimme steht auf dem Wahlzettel: „Sie haben hier eine Stimme für die Wahl einer Landesliste (Partei)“. Diese Stimme geben sie also – im Gegensatz zur Erststimme – keiner Person, sondern einer Partei. Die Partei schickt dann „ihren“ Kandidaten in den Bundestag.

So nehmen Sie Einfluss darauf, wie stark die Parteien im Bundestag vertreten sind und bestimmen über die Mehrheitsverhältnisse – also wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag eine Partei gewinnt.

Der Anteil der Sitze der Parteien im Parlament ist also abhängig von der Zahl der Zweitstimmen: Holt eine Partei 33 Prozent der Zweitstimmen, bekommt sie demnach 33 Prozent der Plätze im Bundestag. 

Bei der Sitzverteilung gilt: Zuerst werden die Plätze an die Direktkandidaten vergeben (Erststimme), dann an die Kandidaten der Landesliste (Zweitstimme).

Überhangmandate

Im Zusammenhang mit Wahlen und Stimmzetteln ist auch immer von Überhangmandaten die Rede. Damit ist gemeint, dass eine Partei im Parlament mehr Sitze bekommt, als ihr aufgrund der Zweitstimme – der Stimme, mit der die Parteien gewählt wird – eigentlich zusteht.

Denn mit der Erststimme kann eine Partei für ihre Kandidaten mehr Direktmandate und damit mehr Sitze holen als dieser Partei aufgrund der Mehrheitsverhältnisse durch die Zweitstimme angerechnet werden. Werden also mehr Kandidaten mit der Erststimme direkt gewählt, als der jeweiligen Partei dank der Zweitstimme Sitze zustehen, haben diese Kandidaten Überhangmandate. (rm)

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