Funde gehören dem LandNRW führt neues Denkmalschutzgesetz ein

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Wer beim Graben was von wissenschaftlichem Belang findet, muss es abgeben.

Wer beim Graben was von wissenschaftlichem Belang findet, muss es abgeben.

Düsseldorf – Wer in Nordrhein-Westfalen im Garten oder auf einem Acker eine alte Münze oder Scherbe ausgräbt, muss sie künftig dem Land überlassen. Das ist der Kern des am Donnerstag vom Landtag mit rot-grüner Mehrheit beschlossenen neuen Denkmalschutzgesetzes. NRW führt damit das sogenannte „Schatzregal“ ein. Herrenlose archäologische Funde müssen unverzüglich den Denkmalbehörden übergeben werden. Der Finder „soll eine angemessene Belohnung in Geld“ bekommen.

Das neue Gesetz erleichtert auch den Zugang der Denkmalbehörden zu Grundstücken - nicht aber in Wohnungen, wie es zunächst von Rot-Grün geplant war. Außerdem werden Bauherren oder Projektträger verpflichtet, die Kosten für Ausgrabungen auf Baugrundstücken und die Dokumentation der Funde „im Rahmen des Zumutbaren“ zu tragen. Das war zwar bisher bereits die Praxis, aber nicht gesetzlich festgeschrieben worden. Die Reform war notwendig geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster die bisherige Praxis für unzulässig erklärt hatte, weil die Gesetzesgrundlage fehlte. Dem Land drohten daher massive Regressforderungen.

Anschlag auf das Eigentum

Die CDU kritisierte das Betretungsrecht als „Anschlag auf das geschützte Eigentum“, das das Misstrauen zwischen Eigentümern und Behörden vergrößern werde. Nach Ansicht der FDP unterbindet das Schatzregal „jeglichen Anreiz auf die Abgabe von Funden“. Die rot-grüne Koalition geht allerdings davon aus, dass dem illegalen Handel mit altertümlichen Funden nun ein Riegel vorgeschoben werde.

Nordrhein-Westfalen ist besonders reich an archäologischen Hinterlassenschaften etwa der Römer. Bisher durften sich Finder und Eigentümer des Fundortes die Entdeckungen teilen. Die jetzt eingeführte Abgabepflicht gilt bereits in allen anderen Bundesländern außer Bayern.

Das neue Denkmalschutzgesetz wird begleitet von einer Protestwelle gegen drastische Kürzungen bei der Denkmalpflege in NRW. Rot-Grün hat bereits zwei Millionen Euro gestrichen und will die Förderung von Zuschüssen auf Darlehensbasis umstellen. Bauminister Michael Groschek (SPD) sagte, fast jede Landesregierung habe bisher beim Denkmalschutz gekürzt. Durch die Darlehensmöglichkeit werde nun erstmals eine Alternative geboten. Heimatpfleger befürchten, dass Eigentümer von denkmalgeschützten Kirchen, Bauernhöfen, Mühlen oder Häusern künftig nicht mehr privat in den Erhalt investieren.

Arbeitsmöglichkeiten der Archäologie verbessert

Die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) lobte das Gesetz im Grundsatz. „Es verbessert die Arbeitsmöglichkeiten der Archäologie wesentlich“, sagte der stellvertretende DGUF-Vorsitzende Frank Siegmund. Allerdings verschenke das Land mindestens 16 Millionen Euro jährlich, weil Bauträger die hohen Folgekosten von Grabungen wie die Konservierung der Funde nicht übernehmen müssten. Die DGUF fordert allerdings auch verbindliche Obergrenzen für die Kostenbeteiligung privater und gewerblicher Bauherren, um ihnen Planungssicherheit zu geben.

Künftig soll die Denkmalliste für NRW als elektronisches Register geführt werden. Groschek zeigte sich offen dafür, einen entsprechenden Vorschlag der Piraten durch eine Rechtsverordnung umzusetzen. (dpa)

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