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Panoramafreiheit„Selfie“ mit dem Eiffelturm bleibt erlaubt

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Der Eiffelturm in Paris, Frankreich. Das EU-Parlament diskutierte am Donnerstag über den Vorschlag, die Panoramafreiheit einzuschränken.

Der Eiffelturm in Paris, Frankreich. Das EU-Parlament diskutierte am Donnerstag über den Vorschlag, die Panoramafreiheit einzuschränken.

Brüssel – Den beiden Architekten Charlotte Frank und Axel Schultes bleibt eine Menge Arbeit erspart. Denn wenn das Europäische Parlament in Straßburg am Donnerstag nicht die bestehende Panorama-Freiheit verteidigt hätte, wären die beiden Künstler, aus deren Feder der Entwurf für das Bundeskanzleramt in Berlin stammt, wohl bald in Zehntausenden von Urheberrechtsanfragen erstickt. Ohne ihre Genehmigung wäre zwar das Ablichten der Regierungszentrale künftig möglich gewesen, nicht aber das Hochladen der Aufnahmen beispielsweise auf Facebook. "Das Parlament hat auf die Hunderttausende Menschen gehört, die sich meiner Kritik an diesem absurden Vorstoß angeschlossen haben - mit Erfolg", sagte die Europa-Abgeordnete der Piratenpartei, Julia Reda, nach dem Votum des Straßburger Plenums. Die Einführung eines "Urheberrechtsschutzes extrem" konnte abgewehrt werden.

Zwar wollten die Initiatoren der Änderungsanträge nicht das private Fotografieren bekannter Bauwerke im öffentlichen Raum verbieten, wohl aber die kommerzielle Nutzung der Bilder. Das hätte auch Deutschland betroffen. Hierzulande ist es gesetzlich erlaubt, auch solche bekannten Bauwerke im öffentlichen Raum zu fotografieren, deren Urheber entweder noch lebt oder vor weniger als 70 Jahren verstorben ist. Erst dann erlöschen Schutzansprüche.

Tatsächlich können Veröffentlichungen solcher Fotos im Internet auch private Fotografen in eine Interessenkollision bringen. So verlangt Facebook, dass ein Nutzer dem Unternehmen umfassende Rechte einräumt, unter anderem das der kommerziellen Verwertung. Sogar ein privater Blog, auf dem Werbeanzeigen geschaltet werden, könnte im Streitfall bereits den Tatbestand der kommerziellen Nutzung erfüllen.

"Das Prinzip der Panorama-Freiheit darf nicht eingeschränkt werden", hatte auch die Chefin der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Angelika Niebler, betont.

Ob privates Selfie oder Schnappschuss vor dem Kanzleramt - beides darf nun weiter ins Netz gestellt werden, ohne sich des Verstoßes gegen das geistige Eigentum verdächtig zu machen. Damit sind die geltenden Vorschriften zur Panorama-Freiheit zwar zunächst gerettet, von einer einheitlichen europäischen Regelung aber ist man weit entfernt. Denn in den 28 Mitgliedstaaten gibt es bislang völlig unterschiedliche Gesetze. So dürfen Touristen zwar den Pariser Eiffel-Turm fotografieren und diese Bilder nutzen. Denn das Wahrzeichen wurde bereits im 19. Jahrhundert erbaut. Allerdings beanspruchen die Betreiber die Rechte für die installierte Lichtanlage am Turm. Durch das Gesetz fließen jährlich drei bis sechs Millionen Euro in die Portemonnaies der Künstler.

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