
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty sieht eine gravierende Lücke im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung von gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern. Kutschaty verwies auf die Forderung von Bundesrat und Justizministerkonferenz, hoch gefährliche und psychisch gestörte Gewalt- und Sexualstraftäter auch nach Verbüßung ihrer Strafe noch weiter geschlossen unterzubringen, wenn ihre besondere Gefährlichkeit erst im Strafvollzug offenbar werde. Nach geltender Rechtslage dürfen die nach einem Urteil gewonnenen Erkenntnisse nicht für eine Fortdauer der Sicherungsverwahrung herhalten. Seine Kritik wollte der nordrhein-westfälische SPD-Politiker am Abend auch im Bundestag vortragen, wie ein Ministeriumssprecher am Donnerstag in Düsseldorf auf Anfrage sagte.
Die Sicherungsverwahrung ist das schärfste Mittel, das der Staat im Strafvollzug gegen seine Bürger einsetzen kann. Zum Schutz der Bevölkerung kann jemand, der als gefährlich gilt, noch nach dem Ende seiner Strafe eingesperrt bleiben. 2011 betraf das in Deutschland etwa 500 Personen - fast ausschließlich Männer. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2011 nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte alle Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Dabei sind allerdings verschiedene Formen zu unterscheiden:
Kutschaty zufolge wird die nachträgliche Therapieunterbringung über alle parteipolitischen Grenzen hinweg verlangt. Es gehe um den größtmöglichen Schutz der Bürger vor gefährlichen Sexualstraftätern und Gewalttätern. Die Möglichkeit, diese auch nachträglich noch unterbringen zu können, müsse erhalten bleiben. Zwar gehe es nur um wenige Verurteilte, allerdings um ganz besonders gefährliche.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) glaubt allerdings, ihr Gesetzentwurf werde ohne größere zeitliche Verzögerung den Bundesrat passieren. Im Rechtsausschuss habe die SPD sich enthalten, was ein „gutes Zeichen“ sei, sagte sie im ARD-„Morgenmagazin“. (dpa)