VerschleierungsverbotKeine Burka auf NRW-Schulhöfen

Lesezeit 2 Minuten
Nein zu Vollverschleierung sagt eine Düsseldorfer Schule. Eltern unterstützen das Verbot.

Nein zu Vollverschleierung sagt eine Düsseldorfer Schule. Eltern unterstützen das Verbot.

Düsseldorf – Eltern- und Lehrerverbände in NRW fordern ein Vollschleierverbot für Muslima auf dem Schulgelände. "Die Verhüllung des Gesichts ist mit der offenen Kommunikation unvereinbar und hat in der Schule nichts zu suchen", sagte der Vorsitzende des Gewerkschaft VBE, Udo Beckmann, dieser Zeitung. Der Elternverein NRW ermutigte Eltern zu einer Initiative, in der jeweiligen Schulordnung das Tragen des Vollschleiers auf dem Schulgelände ausdrücklich zu untersagen.

Die Düsseldorfer Adolf-Klarenbach-Schule hatte einer Muslima verboten, mit einem Ganzkörperschleier das Schulgelände zu betreten. Schließlich wollten die Lehrer sehen, ob tatsächlich die Mutter das Kind abholt, erklärte die Rektorin. Zudem wurde in der Schulordnung festgelegt, dass alle Schüler am gemeinsamen Frühstück sowie am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Auch die Essener Bodelschwingh-Grundschule hatte Burka und Niqab untersagt.

Burkini im Schwimmunterricht

Die Vorsitzende des Elternvereins NRW, Regine Schwarzhoff, sprach sich dafür aus, dass sich Eltern schriftlich verpflichten, die Schulordnung einzuhalten. "Die Schulen dürfen das Thema in ihrem internen Grundgesetz nicht dem Zufall überlassen", sagte Schwarzhoff. Der NRW-Vorsitzende des Philologenverbandes, Peter Silbernagel, unterstützte Vollschleierverbote in der Schulordnung. "Wer damit nicht zurechtkommt, muss sein Kind an einer anderen Schule anmelden."

Auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Alman A. Mayzek, sprach sich "insbesondere in der Schule für einen gesichtsschleierfreien Unterricht" aus. Auch seien der Sport-, Musik- und Schwimmunterricht schulpflichtige Einheiten. Beim Schwimmunterricht könnten allerdings wahlweise für Muslime getrennte Stunden oder als Alternative ein Burkini im herkömmlichen Unterricht erlaubt werden, sagte Mayzek.

Vollverschleierung „nicht tolerieren“

Das NRW-Schulministerium verwies auf das Hausrecht der Schule, wonach ein Schulleiter einer vollverschleierten Person im Einzelfall das Betreten des Schulgeländes verbieten kann, wenn sie die Sicherheit und Ordnung auf dem Schulgelände beeinträchtigt. Die GEW will vollverschleierte Frauen in der Schule "nicht tolerieren". Die NRW-Vorsitzende von lehrer nrw, Brigitte Balbach, schlug vor, dass Schulen und Muslime "beiderseitige Regeln für die Integration" erarbeiten.

In diesem Zusammenhang erinnerte der Elternverein daran, dass viele Schulordnungen auch ein Verbot für Handys und aufreizende Kleidung festgelegt haben. Für VBE-Chef Beckmann gehört die Teilnahme der Muslima am Schwimmunterricht zum Erziehungsauftrag. "Die Religion ist kein Grund, Kindern den Zugang zu einzelnen Unterrichtsstunden zu verwehren."

Mayzek stellte klar, dass der Islam die Teilnahme am Schwimmunterricht "ausdrücklich bejaht".

Rundschau abonnieren