Prozess gegen NPD-ChefRevision gegen Voigt-Freispruch

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NPD-Chef Udo Voigt vor Gericht. (Bild: dpa)

NPD-Chef Udo Voigt vor Gericht. (Bild: dpa)

BERLIN - Der Freispruch für den Vorsitzenden derrechtsextremen NPD, Udo Voigt, wird vom Berliner Kammergericht - der Oberlandesgerichts-Instanz des Stadtstaates - überprüft. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben vom DonnerstagRevision gegen das Urteil des Berliner Landgerichts eingelegt. DasGericht hatte in einem WM-Planer zur Fußball-Weltmeisterschaft2006 weder eine Volksverhetzung noch eine Beleidigung desdunkelhäutigen Fußballspielers Patrick Owomoyela gesehen.

Gericht: Fremdenfeindliche Gesinnung alleine reicht nicht

   Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen wie schon in erster InstanzBewährungsstrafen für Voigt und zwei mitangeklagteNPD-Spitzenfunktionäre beantragt. In dem beanstandeten Flyer werdeeindeutig Rassismus geschürt, hatte der Ankläger argumentiert. NachAuffassung des Landgerichts war der NPD-Flyer von derMeinungsfreiheit gedeckt. Eine fremdenfeindliche Gesinnung reichenicht zur Verurteilung, hieß es zur Begründung des Freispruchs.

Der WM-Flyer zeigt einen verfremdet dargestellten Fußballer mitOwomoyelas Rückennummer. Im Text hieß es "Weiß - Nicht nur eineTrikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!". Der 31-jährigeFußballprofi des Bundesligavereins Borussia Dortmund und derDeutsche Fußballbund hatten Anzeige erstattet. (dpa, kr)

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