Raab muss 150000 Euro zahlen

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Stefan Raab muss sich erneut vor Gericht verantworten.

Stefan Raab muss sich erneut vor Gericht verantworten.

München - Der TV-Moderator Stefan Raab ist am Freitag in Abwesenheit vom Münchner Amtsgericht wegen Beleidigung und eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz zu einer Geldstrafe von 150 000 Euro verurteilt worden.

Raab hatte am 6. September 2004 in der ProSieben-Sendung «TV Total» eine junge Mutter mit der Schultüte ihrer Tochter im Arm beim ersten Schulbesuch gezeigt und die Aufnahme mit den Worten kommentiert: «Unfassbar, oder, die Dealer tarnen sich immer besser». Das Bild stammte aus einem Bericht des Hessischen Rundfunks über die Einschulung von Erstklässlern.

Die 29 Jahre alte Hausfrau hatte den Moderator wegen Beleidigung angezeigt. Für den wegen seiner Fernsehverpflichtungen entschuldigten Raab erklärte dessen Anwalt Prof. Norbert Gatzweiler: «Es gab objektiv keinerlei Beleidigung, schon gar keine beabsichtigte.» Der Angeklagte habe eine satirische Sendung moderiert und dabei die Aufnahme der Zeugin «karikierend» kommentiert. Die junge Frau hatte über ihren Anwalt Frank Roeser von ProSieben erst außergerichtlich 90 000 Euro Entschädigung gefordert und nach der Weigerung des Privatsenders 10 000 Euro eingeklagt. Das Landgericht Berlin hatte sie im März in erster Instanz abgewiesen, der Prozess ist jetzt beim Berliner Kammergericht anhängig.

Nach Überzeugung der Münchner Amtsrichterin hat sich Raab in beiden Punkten der Anklage schuldig gemacht. Die Nebenklägerin habe nicht in die Ausstrahlung ihres Bildes in der ProSieben-Sendung eingewilligt. Dafür sei Raab strafrechtlich verantwortlich. «Er war maßgeblich an der Produktion beteiligt und hätte eingreifen können», sagte die Richterin. Der Moderator habe zu der Aufnahme auf Kosten der jungen Frau Witze gemacht. Deren Interesse überwiege bei Abwägung mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Kunstfreiheit.

Die Richterin schloss sich damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, die sogar 200 000 Euro Strafe gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Sie hat bereits Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt. (dpa)

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