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Nach UnwetterWer zahlt für Schäden an Haus, Auto oder im Keller?

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Baum umgestürzt, Dach kaputt, Keller überflutet – Unwetter können schwere Schäden hinterlassen.

Vollgelaufene Keller, abgedeckte Dächer und demolierte Autos – heftige Unwetter richten in Deutschland oft viel Schaden an. Damit Betroffene nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten sie einige Punkte beachten. Ein Überblick:

Schäden durch heftige Niederschläge bezahlt dagegen nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung. Das bedeutet: Der vollgelaufene Keller mit den Folgeschäden für Haus und Hausrat ist in der Regel nicht versichert.

Schäden am Haus

Sturmschäden sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert, erklärt der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Voraussetzung: Der Sturm ist die Schadensursache. Wichtig ist zudem, dass mindestens Windstärke 8 geherrscht haben muss.

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Schäden durch einen direkten Blitzschlag sind in der Regel von Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Allerdings sollten Versicherte darauf achten, dass auch der so genannte Überspannungsschutz in den Vertrag aufgenommen wird. Schäden durch Überspannung betreffen vor allem Elektrogeräte: Wenn es Spannungsschwankungen im Stromnetz gibt, werden die Geräte außer Gefecht gesetzt oder komplett zerstört.

Vorsicht bei Dach-Schäden

Auch wenn das Dach nach einem heftigen Unwetter auf den ersten Blick intakt aussieht, sollten Hausbesitzer es genau in Augenschein nehmen. Denn sogar verrutschte oder gerissene Dachziegel seien Schäden, für die eine Gebäudeversicherung etwa nach Starkregen und Gewitterböen aufkomme, sagt Jürgen Maaß vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Besorgte Hausbesitzer sollten aus Sicherheitsgründen nicht selbst hinaufsteigen. Viele Schäden seien schon mit einem Fernglas erkennbar. Die Reparatur auf Versicherungskosten übernimmt dann ein Dachdecker.

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Wenn der Keller unter Wasser steht

Heftige Regengüsse führen oft zu nassen Kellern. Mieter sollten bei einer solchen Wetterlage selber kontrollieren, ob ihr gemieteter Kellerraum trocken geblieben ist - und bei Bedarf selbst mit der Bekämpfung von Schäden beginnen.

„Der Vermieter ist in erster Linie für die Gemeinschaftsflächen verantwortlich“, erklärt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Steht das Wasser im Keller und die Mieter informieren ihren Vermieter nicht, können sie im Zweifel in Mithaftung genommen werden. „Wenn sie den Schaden gemeldet haben, es passiert aber nichts, müssen sie im Zweifel selber aktiv werden“, sagt Hartmann. Das heißt: Wenn der Vermieter nicht reagiert, können Mieter zum Beispiel die Feuerwehr oder einen Notdienst rufen, damit das Wasser im Keller abgepumpt wird. „Mieter haben eine Mitwirkungspflicht“, so Hartmann.

Das bedeutet auch, dass Mieter bei längerer Abwesenheit sicherheitshalber die Fenster ihrer Wohnung schließen. Tun sie das nicht, riskieren sie eine fristlose Kündigung. Das gilt zumindest dann, wenn es während der Abwesenheit zu einem Wasserschaden kommt, hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 65 S 268/13). Wasserschäden werden in der Regel von der Hausrat- oder der Wohngebäudeversicherung ersetzt. Schäden durch heftige Niederschläge bezahlt aber nur eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.

Fenster schließen!

Wenn Versicherte vergessen haben, die Fenster zu schließen, kommt die Versicherung dafür meistens nicht auf.

Schäden am Auto

Schäden am Auto durch Starkregen und Überschwemmungen übernimmt grundsätzlich die Teilkaskoversicherung. Oder sie zahlt im Falle eines Totalschadens den Zeitwert des Fahrzeugs, teilt der Tüv Nord mit. Der Geschädigte trägt nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Eine Höherstufung in der Versicherung erfolgt nicht.

Voraussetzung für das Einspringen der Versicherung ist allerdings, dass sich der Halter nicht grob fahrlässig verhalten hat, der Schaden also nicht vorhersehbar war. Sonst wird die Versicherung den entstanden Schaden in der Regel nicht oder nur teilweise ersetzen.

Nicht in Unterführungen fahren

Wer etwa mit seinem Auto allzu leichtsinnig in eine überschwemmte Unterführung hineinfährt, darf nicht auf eine Schadensregulierung durch die Teilkaskoversicherung hoffen. Selbst eine Vollkaskoversicherung kann eine Reparaturkostenübernahme dann wegen grober Fahrlässigkeit teilweise ablehnen.

So bereiten Sie sich auf ein Unwetter vor

Rückstauklappe kontrollieren

Sie schützt Räume vor der Überflutung bei Starkregen. Ist die Kanalisation überfordert, drückt das Wasser teils von unten durch die Abflussrohre nach oben ins Gebäude. Rückstauklappen verriegeln bei Wasserdruck von unten dann das Rohr. Teils liegen diese direkt in den Hausinstallationen, etwa für Kellerwaschbecken im Siphon. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, die Funktion regelmäßig zu überprüfen. Das kann auch für den Versicherungsschutz wichtig sein.

Geräte vom Stromnetz

Zur Sicherheit elektrische Geräte vom Strom nehmen oder einen Überspannungsschutz verwenden, rät der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik. Handys und schnurlose Telefone lassen sich aber gefahrlos benutzen.

Strom im Keller abstellen

Flutet Starkregen den Keller, kann ein Kurzschluss zur tödlichen Gefahr werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und das Bundesumweltministerium raten zur Vorbereitung von Überflutungen: den Strom vorsorglich abstellen. Auch sollten gefährliche Stoffe oder Chemikalien in gefährdeten Räumen so gelagert werden, dass das Wasser sie nicht erreicht. Dafür muss zum Beispiel notfalls auch der Heizöltank an der Wand verankert oder mit Ballast beschwert werden. Und wenn es soweit ist, nichts riskieren, wenn der Stromkasten im Keller liegt: Dann diesen nicht betreten und die Feuerwehr informieren.

Sichern

Alle beweglichen Gegenstände am Haus, auf Balkon und Terrasse sowie im Garten und der Hofeinfahrt in Sicherheit bringen oder festmachen. Dazu gehören etwa Gartenmöbel oder Fahrräder. Fenster, Roll- und Fensterläden schließen. Wer mit Überflutungen bei Starkregen rechnet, sollte vorsorglich wertvolle Gegenstände aus dem Keller räumen und die Schächte, Fenster und Türen absichern.

(gs/dpa)

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