KavaliersdelikteDas droht, wenn Sie Kaugummis oder Kippen auf den Boden werfen

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Kaugummi Mund

Besser nicht ausspucken: Wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld.

Vermutlich hat sich jeder schon mal ein bisschen über die Grenzen des Erlaubten bewegt – nicht selten, ohne sich dessen überhaupt bewusst zu sein. Denn rund um kleinere Delikte gibt es viele Fragen. Rechtsanwalt Stefan Kranz aus der Kanzlei Bernzen Sonntag Rechtsanwälte, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz, erklärt, wann Bürger im Alltag ganz ohne böse Absicht in rechtliche Schwierigkeiten geraten können. 

Was passiert, wenn ich Kaugummis oder Zigaretten auf den Boden werfe?

Das Kaugummi hat längst seinen Geschmack verloren, aber ein Mülleimer ist nicht in Sicht. Darf ich es dann einfach auf dem Gehweg entsorgen? „Das achtlose Ausspucken eines Kaugummis ist eine unzulässige Abfallentsorgung und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden“, so der Rechtsexperte. Je nach Kommune kann diese Bequemlichkeit zwischen 20 und 35 Euro kosten.

Mit einem ähnlichen Bußgeld muss ein Raucher rechnen, der seine Zigarette gedankenlos auf den Boden wirft. Hier besteht zudem die Gefahr, dass die noch brennende Kippe etwas in Brand setzt. Also lieber den nächsten Mülleimer oder Aschenbecher suchen.

Sind Liebesschlösser überall erlaubt?

Ist die große Liebe erst einmal gefunden, muss das natürlich zelebriert werden. Warum nicht mit dem oder der Angebeteten als Zeichen der Zusammengehörigkeit ein Liebesschloss an einer Brücke anbringen? Doch auch hier gibt es Einschränkungen: „Manche Städte, so zum Beispiel Berlin oder Venedig, haben diesen Brauch verboten“, erklärt Rechtsexperte Kranz. Wenn sich die Turteltauben aber vorher schlaumachen, wo genau sie sich mit einem gemeinsamen Schloss verewigen dürfen, steht solch einem lebenslangen Liebesbeweis zumindest rechtlich gesehen nichts im Wege.

Eine Übersicht, wo Liebesschlösser erlaubt sind, gibt es hier.

Wikipedia listet auf, wo man kein Liebesschloss aufhängen sollte.

Darf ich ein Plakat an einer Brücke anbringen?

Briefe, Songs, Liebesschwüre – nichts scheint die Angebetete betören zu wollen. Vielleicht hilft ja eine überdimensionale Liebesbotschaft an einer Autobahnbrücke? Doch Vorsicht: „Wer ein Plakat über einer Autobahn befestigt, greift damit unerlaubt in den Straßenverkehr ein“, erklärt Anwalt Stefan Kranz. „Autofahrer könnten durch das Transparent vom Straßenverkehr abgelenkt werden, oder das Schild löst sich schlimmstenfalls und verursacht einen Unfall.“ Dann muss der Plakat-Casanova womöglich noch für entstandene Schäden oder gar Verletzungen geradestehen – und ob ihm das die Zuneigung seiner Liebsten beschert, ist fraglich

Was droht rechtlich, wenn ich eine rote Ampel ignoriere?

Es schaut ja gerade niemand – also schnell über die rote Ampel gehuscht. Dass das nicht erlaubt ist, dürfte jedem bekannt sein. Aber was droht eigentlich, wenn ich dabei erwischt werde? „Wer als Fußgänger eine rote Ampel ignoriert, muss ein Bußgeld von fünf Euro bezahlen“, erklärt Rechtsanwalt Stefan Kranz. „Passiert im Zuge dessen sogar ein Unfall, wer-den zehn Euro fällig.“ Übrigens: Missachtet ein Radfahrer die rote Ampel, drohen Bußgelder zwischen 60 und 180 Euro. Außerdem handelt sich der Rotlichtsünder auf dem Drahtesel auch noch einen Punkt in Flensburg ein.

Ist es erlaubt, Blumen im Park zu pflücken?

Mutti oder der Angebeteten ein paar selbst gepflückte Blumen aus dem Stadtpark mitbringen? Eine schöne Idee – doch leider nicht erlaubt. Rechtsanwalt Stefan Kranz: „Öffentliche Parks oder Grünflächen stehen im Eigentum der Gemeinde oder der Stadt.“ Und damit auch deren Bepflanzung. „Wer also Blumen aus dem Beet reißt oder von der Wiese pflückt, muss damit rechnen, dass die Gemeinde oder Stadt Schadenersatz verlangt. Strafrechtlich kann sogar eine Anzeige wegen Sachbeschädigung drohen.“ Deshalb ist es ratsam, für einen schönen Strauß lieber einen Umweg zum Floristen zu machen. (Bearbeitung: gs)

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