RechtslageDer Nachbar hat eine Drohne – darf er mich damit filmen?

Lesezeit 3 Minuten
Multikopter Drohne

Hobby-Piloten lassen Drohnen in ihrer Freizeit durch die Lüfte brummen. Dabei müssen Sie sich an die Gesetze und Regeln halten.

Drohnen werden immer beliebter. Viele Hobby-Piloten lassen die kleinen Multicopter in ihrer Freizeit durch die Lüfte brummen, oftmals machen sie dabei Foto- oder Videoaufnahmen von oben. Doch damit ist nicht jeder Einverstanden – und muss es auch nicht sein. Denn für Drohnen-Flüge gibt es genaue Regelungen.

Braucht man eine Erlaubnis, um eine Drohne fliegen?

Fluggeräte von bis fünf Kilogramm Gewicht dürfen grundsätzlich ohne Erlaubnis aufsteigen. Für den Flug schwererer Geräte oder für den Nachtflug ist laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMV) eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörden nötig.

Darf der Nachbar seine Drohne über meinen Garten fliegen lassen?

Nein – außer, seine Drohne wiegt weniger als 250 Gramm. Denn dann darf das Gerät nicht mehr in Wohngebieten aufsteigen. Kann das Fluggerät filmen oder Töne aufnehmen, darf es in Wohngebieten gar nicht fliegen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Grundstückseigentümer oder Mieter von überflogenem Gebiet ausdrücklich zustimmen.

Darf ich eine Drohne abschiessen?

„Personen, deren Rechte durch illegal fliegende oder filmende Drohnen verletzt werden, dürfen sich selbstverständlich wehren. Ähnlich wie bei der Notwehr gegen Menschen erlaubt das Gesetz bei der so genannten Selbsthilfe, Sachen, von denen eine Gefahr ausgeht, zu beschädigen oder gar zu zerstören,“ so der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. „Knipst ein Nachbar also ungefragt Sie, Ihre Familie oder private Teile Ihres Grundstücks, ist es Ihnen daher gesetzlich gestattet, seine Drohne vom Himmel holen oder anders unschädlich zu machen,“ erklärt er weiter.

Allerdings komme ein Abschuss kommt nur in Frage, wenn staatliche Hilfe, zum Beispiel die Polizei, nicht rechtzeitig gerufen werden kann, um Ihre Rechte zu schützen. Denn auch gegen Drohnen darf nicht vorschnell Selbstjustiz verübt werden. Außerdem müsse im Falle eines Rechtsstreits bewiesen werden, dass diese Umstände der Selbsthilfe überhaupt vorlagen – was nicht immer einfach sei. „Gelingt ein solcher Beweis nicht, können zivilrechtliche Schadensersatzansprüche oder schlimmstenfalls eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und damit auch strafrechtlicher Ärger drohen“, so Solmecke.

Wo ist es außerdem verboten, Drohnen fliegen zu lassen?

Verboten sind laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMV) Flüge über Einsatzorten von Polizei und Feuerwehr, über Krankenhäuser, Menschenmengen, Gefängnisse, Militärgelände, Industrieanlagen, einige Bundes- und Landesbehörden sowie Naturschutzgebiete. Auch rund um Flughäfen gilt ein Flugverbot.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) nennt einen Abstand von 1,5 Kilometer vom Flughafenzaun, die tatsächliche Kontrollzone kann aber größer sein. Genaue Karten gibt es auf der DFS-Webseite.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wie hoch dürfen Drohnen fliegen?

100 Meter über dem Grund sind grundsätzlich die Grenze, heißt es beim BMV. Darüber hinaus ist eine Erlaubnis fällig. Ausnahmen gelten allerdings für Gelände, für die bereits eine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und auf denen eine Aufsichtsperson bestellt worden ist. Wird dort statt eines Multicopters zum Beispiel ein Modellflugzeug geflogen, ist für Flüge oberhalb von 100 Metern allerdings ein Kenntnisnachweis nötig.

Braucht die Drohne ein Kennzeichen?

Alle Multicopter und Flugmodelle ab 250 Gramm brauchen vom Oktober 2017 an eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers. Das kann eine Metallplakette oder ein Aluminiumaufkleber sein. Das Kennzeichen muss dauerhaft mit dem Gerät verbunden und feuerfest sein. Der Grund: Im Schadensfall lässt sich so der Halter ermitteln. (chs mit Material der dpa)

Rundschau abonnieren