
Die Rechte von Homosexuellen bei der Adoption sind vom höchsten Gericht gestärkt worden. Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde einer Ärztin aus Münster statt. Ihre Lebenspartnerin hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Das Kind, inzwischen 13 Jahre alt, lebt mit im gemeinsamen Haushalt - doch den Wunsch der Ärztin, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte entsprechend der gesetzlichen Regelung ab.
Diese Entscheidungen hoben das Bundesverfassungsgericht nun auf. Es wies zugleich Bedenken des Deutschen Familienverbands (DFV) zurück, dass einem Kind das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern schaden könne.
Manche Staaten sind liberaler
Einige EU-Länder mit liberalem Recht ermöglichen homosexuellen Paaren bereits eine reguläre gemeinsame Adoption. Zu ihnen gehören die Niederlande, Belgien, Spanien, Großbritannien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Island und demnächst wohl auch Frankreich. Es handelt sich weitgehend um diejenigen Staaten, die generell die Ehe für Homosexuelle geöffnet haben.
Weniger weitreichend ist das Modell der Stiefkindadoption: Eine lesbische Frau oder ein schwuler Mann kann das leibliche Kind ihres/seines Partners adoptieren. Das Modell existiert in den oben genannten Ländern, außerdem in Deutschland, Finnland, der Schweiz und Slowenien. Sechs Länder erlauben die Stiefkindadoption auch, wenn das Paar nicht verheiratet ist.
Mittlerweile sind in Deutschland mehrere Formen der Adoption denkbar:
Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Grundsätzlich ist eine Adoption durch einen Einzelnen möglich, wenn sie dem Wohl des Kindes dient - unabhängig von der sexuellen Orientierung des Adoptierenden. Hier ändert sich nichts. In der Regel haben es Alleinstehende bei der Vermittlung aber deutlich schwerer als Ehepaare, zumal es ohnehin mehr Adoptionswillige gibt als Kinder, die zur Adoption freigegeben sind.
Auch nach dem Gerichtsurteil bleibt das Verfahren kompliziert. Was müssen Paare oder Singles beachten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Adoption in unserer Bildergalerie:
1. Wie alt dürfen Adoptiveltern höchstens sein?
Für eine Adoption muss ein Elternteil mindestens 25 und der andere mindestens 21 Jahre alt sein, eine Einzelperson muss ebenfalls mindestens 25 sein. Außerdem sollte der maximale Altersunterschied zwischen Kind und Eltern 40 Jahre nicht überschreiten. Auch wenn es keine gesetzliche Regelung dazu gibt, wird in der Praxis normalerweise darauf geachtet. So muss man als 45-Jährige/r damit rechnen, dass das Adoptivkind fünf Jahre alt oder älter sein wird.
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