Vergewaltigung in der SiegaueProzess gegen mutmaßlichen Täter beginnt am Montag

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Nach der brutalen Tat am 2. April 2017 durchkämmten Polizisten die Siegaue auf der Suche nach der Tatwaffe.

Nach der brutalen Tat am 2. April 2017 durchkämmten Polizisten die Siegaue auf der Suche nach der Tatwaffe.

Bonn – In der Nacht vom 1. auf den 2. April durchlebte ein junges Paar aus Süddeutschland einen Albtraum. In der Siegaue bei Geislar hatten die Bonn-Besucher ein Zelt aufgeschlagen, um darin zu übernachten – nicht ahnend, dass sie der Horror erwartete.

Gegen 0.15 Uhr wurden die 23-jährige Studentin und ihr Freund (26) laut Anklageschrift im Schlaf überfallen: Ein Mann zerstach mit einer Astsäge das Zelt, weckte das Paar und forderte hochaggressiv Geld. Er bekam sechs Euro und nahm außerdem eine Lautsprecherbox im Wert von 120 Euro an sich. Dann sah der Fremde die junge Frau und änderte wohl seinen Plan: In gebrochenem Englisch forderte er sie auf, mitzukommen, beschimpfte sie als „Schlampe“ und vergewaltigte sie unweit des Zelts auf einer Decke. Dabei bedrohte er sie mit der Säge. Ihr Freund musste hilflos zusehen.

Am Montag beginnt vor der 10. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Unter dem Aktenzeichen 50 KLs 17/17 hat die Staatsanwaltschaft einen 31-Jährigen aus Ghana wegen Vergewaltigung in besonders schwerem Fall und schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. Der Fall hatte die Region geschockt, die Polizei fahndete auf Hochtouren nach dem brutalen Täter, durchkämmte mehrmals die Siegaue und ließ – nach der Zeugenbeschreibung des Paares – ein Phantombild des Schwarzafrikaners anfertigen. Es war so gut, dass am 9. April ein Spaziergänger den Gesuchten am Beueler Rheinufer erkannte, wo er von einer Polizeistreife festgenommen wurde.

Hilferuf nicht ernst genommen

Auch polizeiintern hatte der Fall für Aufregung gesorgt: Zwei Beamte der Leitstelle hatten den Hilferuf des 26-jährigen Freundes zunächst nicht ernst genommen und an einen Scherz geglaubt. Eine Polizistin wurde daraufhin versetzt, ihr Kollege kam unter besondere Dienstaufsicht.

Der Angeklagte bestreitet, in jener Nacht am Tatort gewesen zu sein. Die Anklage stützt sich jedoch nicht nur auf DNA-Spuren, sondern auch auf die gestohlene Lautsprecherbox, die er bei der Festnahme ebenso dabei hatte wie einen Rucksack, den er am Rande einer Grillparty unter der Nordbrücke geklaut haben soll.

Schwager erschlagen

Der 31-Jährige hatte sein Land angeblich nach einem schweren Zerwürfnis in seiner Familie verlassen: Er soll ausgesagt haben, er habe seinen Schwager im Streit ums Erbe des Vaters mit einem Knüppel erschlagen. Danach floh er zunächst nach Libyen, dann 2016 nach Italien. Dort wurde sein Asylantrag abgelehnt. Am 10. Februar 2017 reiste der Ghanaer in Deutschland ein, auch hier wurde ihm kein Asyl gewährt.

Im März sollte der 31-Jährige, der zuletzt in einem Flüchtlingsheim in Sankt Augustin untergebracht war, - abgeschoben werden. Das aber geschah nicht, weil er gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingelegt hatte.

Der Angeklagte, der zwei Pflichtverteidiger zur Seite hat, sitzt in Köln in Untersuchungshaft, in einer besonders gesicherten Zelle. Er soll wiederholt Randale gemacht haben.

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