VergnügungssteuerAusschussmehrheit für „Sex-Steuer“ in Alfter

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Symbolbild

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Alfter – Sündige Meilen dürfte man sicherlich in der Gemeinde Alfter vergeblich suchen, dennoch stimmten am Dienstagabend die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses mehrheitlich (Gegenstimmen: Freie Wähler ) der Erhebung einer – vereinfacht ausgedrückt – „Sex-Steuer“ zu. Demnach soll die Vergnügungssteuersatzung von 2008 angepasst werden und künftig auch Betreiber von Bordellen, FKK- oder Swingerclubs, aber auch Prostituierte, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, zur Kasse bitten (die Rundschau berichtete).

Sowohl die Räumlichkeiten als auch diejenigen sollen besteuert werden, die sexuelle Handlungen anbieten. Entsprechende Etablissements zahlen demnach „je Veranstaltungstag“ und je angefangenen zehn Quadratmetern Veranstaltungsfläche 4 Euro. Bei Veranstaltungen, die mehrere Tage dauern, wird die Steuer für jede angefangene Stunde erhoben.

Sechs Euro pro Tag pro Prostituierter

Zahlen müssen auch Prostituierte. Für sie verlangt die Kommune sechs Euro „pro Veranstaltungstag“, so steht es in der geänderten Satzungsversion. Auch, wenn dies nicht aus der Verwaltungsvorlage hervorgeht, dürfte der im vergangenen Jahr im Alma-Gewerbepark in Oedekoven eröffnete Sauna-Club der Anlass für diese Steuer gewesen sein. Um die Ansiedlung des Clubs, der sich laut seiner Internetseite als „Gastronomiebetrieb mit Restaurantanspruch“ versteht, gab es in den vergangenen Jahren erhebliche Diskussionen.

Bürgermeister Rolf Schumacher positionierte sich deutlich gegen die Einrichtung des Etablissements, da in „derartigen Clubs Frauenrechte massiv verletzt werden“, wie er damals sagte.

Die Gemeinde konnte die Ansiedlung letztendlich jedoch nicht verhindern. Nachdem der Inhaber alle für den Betrieb erforderlichen Auflagen erfüllt hatte, genehmigte die Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises den Saunaclub.

So soll die Erhebung der Vergnügungssteuer, von der bislang nicht bekannt ist, wie viel sie der klammen Gemeindekasse bringen wird, vor allem auch einen „ordnungspolitischen Charakter haben“ und vorbeugen, damit sich in künftigen Baugebieten nicht noch weitere Etablissements dieser Art ansiedelten, erklärten Bürgermeister Schumacher und Kämmerer Nico Heinrich vor den Ausschussmitgliedern.

„Es geht nicht darum, ein spezielles Unternehmen zu besteuern“, betonte Heinrich. Zudem habe man einen Steuersatz gewählt, der für die Unternehmen tragbar sei, erklärte Nico Heinrich auf Nachfrage von SPD-Politiker Fridhelm Marx.

Die Freien Wähler votierten gegen die neue Satzung: „Wir sollten dies künftig über das Planungsrecht regeln und nicht über eine nachträgliche Steuer“, meinte Bolko Graf von Schweinitz, betonte aber auch, dass niemand glücklich sei, dass es in der Gemeinde einen solchen Betrieb gebe. Für die Freien Wähler stelle sich daher die Frage, wie man grundsätzlich künftig mit der Ansiedlung solcher Gewerbe umgehe.

Ratsmitglieder müssen entscheiden

Sie beantragten zu prüfen, wie die Kommune in Baugebieten künftig entsprechende Etablissements verhindern könne. Die SPD wollte dem nicht folgen. Laut Fridhelm Marx und Bruno Schmidt seien Ausnahmen nicht möglich, wenn Betreiber die erforderlichen Auflagen erfüllten.

Nun müssen noch die Ratsmitglieder in ihrer Sitzung am Donnerstag, 29. Juni, ab 18 Uhr über die besondere Steuer entscheiden.

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