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A3 in KölnBis zu 300.000 Mal zu Unrecht geblitzt – Stadt will nicht zurückzahlen

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Blitzer

Symbolbild

Köln – Es geht um Kölns aktivsten Blitzer. 470 000-mal wurden Autofahrer am Heumarer Dreieck im Jahr 2016 mit überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Oberhausen fotografiert. In den meisten Fällen zu Unrecht. Hochgerechnet rund 250 000 Autofahrer wurden nach Rundschau-Informationen falsch geblitzt. Es geht um Einnahmen von bis zu acht Millionen Euro. Wie Bezirksregierung und Stadt Köln gestern mitteilten war die Baustelle über Monate dort nicht hinreichend beschildert.

Die Rechtslage: Nach einer Baustelle gilt die Höchstgeschwindigkeit, die zuletzt vorher angezeigt wurde – in diesem Fall Tempo 80. Autofahrer mussten also annehmen, das auf Höhe der Blitzanlage, die kurz hinter der Baustelle steht, Tempo 80 gilt und nicht mehr Tempo 60, das in der Baustelle ausgeschildert war. Die Blitzanlage der Stadt war auf Anordnung der Bezirksregierung zum Start der Baustelle am 28. Februar auf 60 Stundenkilometer eingestellt worden. Das Tempolimit wurde nach Ende der Baustelle jedoch nicht entsprechend angezeigt. Das nächste Tempo-60-Schild folgte erst 70 Meter nach der Baustelle. Geblitzt wurde dennoch.

Einer der zahlreichen Einsprüche hat zu einem Urteil der Verkehrskammer des Amtsgerichts Köln am 13. Dezember 2016 geführt, die diese Bußgeldbescheide als rechtswidrig ansah. Am 15. Dezember wurde die Baustelle umgebaut. Die Bezirksregierung hat die Stadt angewiesen, sämtliche offenen Fälle, die bis zu diesem Datum aufgelaufen waren, nicht mehr weiterzuverfolgen. Dem kommt die Stadt nach. Es geht um 35 000 Fälle und Einnahmeverluste in Höhe von rund einer Million Euro.

Knackpunkt sind aber die Fälle, die bereits rechtskräftig sind – nach internen Hochrechnungen eben rund 250 000. Diese sind laut Stadt „endgültig abgeschlossen“. Die Bezirksregierung Köln ist laut eigener Aussage mit der Stadt Köln in Gesprächen über eine Lösung für die mögliche Rückerstattung der Bußgelder. Wie die Lösung aussehen soll, ist aber noch unklar. Nach Lage der Dinge stellt sich die Stadtverwaltung erstmal stur. Technisch sei die Rückzahlung kein Problem, rechtlich ist die Stadt zur Rückzahlung nicht verpflichtet. Dies sieht auch der Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Sven Hufnagel so, der gegen etliche der Bescheide vorgegangen war. Die rechtskräftig abgeschlossenen Fälle, in denen es nur eine geringe Geldbuße gegeben habe, seien „nicht mehr zu retten.“ Bei gravierenden Fällen mit einen Fahrverbot werde seine Kanzlei prüfen, ob ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgversprechend ist. Die Bezirksregierung will jetzt erstmal die Antwort der Stadt abwarten. „Lehnt sie die Rückzahlung ab, müssen wir uns einen Plan B überlegen“, sagte eine Sprecherin der Rundschau.

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