AirBnB und Co.Köln will deutlich härtere Strafen anwenden

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Airbnb-Ferienwohnung

Ein Schlüssel steckt im Schloss einer Airbnb-Ferienwohnung

Köln – Die Stadt Köln will im Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum als Touristenunterkünften zukünftig auch das höchstmögliche Bußgeld von 50.000 Euro pro Wohnung verhängen. Das haben die Verantwortlichen am Donnerstag angekündigt. Sozialdezernent Harald Rau sagte: „Wir wollen uns noch stärker an die 50.000 Euro herantasten, um die Abschreckungswirkung zu erhöhen.“ Verboten ist es, mehr als die Hälfte der Wohnung gewerblich zu vermieten.

Bislang liegen die verhängten Bußgelder bei 2000 bis 10.000 Euro, unter anderem, weil die Stadt befürchtet, dass die Gerichte zu hohe Strafen als nicht verhältnismäßig ansehen. Dabei kommt es auch auf den jeweiligen Einzelfall an, also ob es sich um eine einzelne Wohnung handelt oder ein Gebäude mit mehreren Wohnungen. Mitentscheidend ist auch, wie kooperativ der Vermieter ist. In Hamburg oder Berlin sind laut Rau bis zu 500.000 Euro Strafe möglich, das erlaubt das Gesetz in NRW aber nicht.

Es gibt laut Verwaltung rund 7000 dieser Privatunterkünfte in Köln, vor fünf Jahren waren es nur rund 3000. Vor allem über das Übernachtungsportal „Airbnb“ läuft die Vermittlung häufig ab, die Unterkünfte sind häufig relativ günstiger als klassische Hotels. Die als Unterkünfte genutzten Wohnungen fehlen massiv, das Problem „spalte die Stadt“, sagte Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

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Vor allem die Altstadt, Nippes, Ehrenfeld, Sülz oder der Raum um die Messe gelten als Hotspots. Josef Ludwig, Leiter des Amtes für Wohnen, sagte: „Die Rollkoffer, die am Wochenende einfallen und Krach machen: Dieses Problem müssen wir verhindern.“

Die Stadt will nun die sogenannte Wohnraumschutzsatzung an zwei Stellen verschärfen. Nummer eins: Ab 1. Juli soll jeglicher Wohnraum geschützt werden, vorher waren Eigenheime und Eigentumswohnungen ausgeschlossen. Und Nummer zwei: Wenn ein Besitzer ein Haus abbricht und neu aufbaut, muss die Miete sich an den ortsüblichen Preisen orientieren.

Der Rat hatte die Wohnraumschutzsatzung im Sommer 2014 verabschiedet, sie läuft nun Ende Juni aus, deshalb bringt die Verwaltung die neue Version in die politischen Gremien ein. Sie soll noch vor der Sommerpause abgenickt werden.

Die Stadt hat bislang Bußgelder in Höhe 510.000 Euro verhängt in insgesamt 1500 Verfahren. Aktuell laufen 400 Ermittlungsverfahren. Statt wie früher sechs Mitarbeiter kümmern sich mittlerweile 16 um die Kontrolle und Bearbeitung.

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