BGH-UrteilBald Engpässe bei der U3-Kinderbetreuung?

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Aktuell gibt es 8735 U3-Plätze in Köln, davon sind 1776 Plätze in der Kindertagespflege.

Aktuell gibt es 8735 U3-Plätze in Köln, davon sind 1776 Plätze in der Kindertagespflege.

Köln – Darf eine Tagesmutter fünf Kinder unter drei Jahren in einer angemieteten Eigentumswohnung betreuen? Darüber entscheidet heute der Bundesgerichtshof. In dem Präzedenzfall geht es um eine Kölner Tagesmutter. Und der Fall könnte für die Planungen der Stadt in Sachen U3-Betreuung unangenehme Folgen haben.

Das Landgericht hatte im August 2011 der Klage einer Hausbewohnerin wegen „unzumutbarer Beeinträchtigungen“ für Bewohner und Wohnungseigentümer entsprochen. Die Tagesmutter hatte zwar die Erlaubnis der Stadt, nicht aber die Mehrheit in der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft hinter sich. Was passiert aber, wenn sich die Nachbarn vom Lärm der in Privatwohnungen betreuten Kinder massiv gestört fühlen? Müssen am Ende sogar Gewerberäume angemietet werden? Dabei schien in Köln längst alles auf einen guten Weg gebracht, um gewappnet zu sein, wenn Eltern ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer unter drei Jahre alten Kinder haben werden. Der Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige wird dafür vorangetrieben.

Für bis zu drei Kinder zwei Zimmer

Sollte der Bundesgerichtshof heute das Urteil des Landgerichts bestätigen, ist fraglich, ob Tagesmütter und -väter ihre Tätigkeit fortsetzen, wenn sich die Bedingungen verschärfen. Die Anforderungen der Stadt an die räumlichen Gegebenheiten sind zurzeit nämlich eher gering: Kinder können demnach „im eigenen Haushalt oder angemieteten Räumen“ betreut werden. Für bis zu drei Kinder sollten zwei Zimmer zur Verfügung stehen.

Die Stadt ist aber auf die Ausweitung der Tagespflege angewiesen: Aktuell gibt es 8735 U3-Plätze in Köln, davon sind 1776 Plätze in der Kindertagespflege, die übrigen in Kindertagesstätten. Insgesamt fehlen bis zur Umsetzung des Rechtsanspruchs im Sommer nächsten Jahres also noch rund 2700 Plätze, um die Zielquote von 40 Prozent zu erreichen. Die Zahl von zurzeit 444 Tagespflegepersonen soll deshalb bis Herbst 2013 auf 1140 steigen, um weitere rund 1500 U3-Plätze zu schaffen.

So sucht auch die Kontaktstelle Kindertagespflege Köln weiterhin offensiv Tagesmütter und -väter. Massive Probleme mit Nachbarn seien ihr nicht bekannt, sagt deren Koordinatorin Brigitte Müller. Sie empfehle neuen Tagespflegepersonen, sich vorher mit dem Eigentümer oder Vermieter zu besprechen. „Aus den Erfahrungen lässt sich heraushören, dass es in Eigentümergemeinschaften schwieriger ist als in Mietshäusern“, sagt Müller.

Auch die Stadt teilt mit, dass weitere Fälle von „Schwierigkeiten mit Nachbarn“ nicht bekannt seien. Bildungsdezernentin Dr. Agnes Klein kündigte an, sich heute je nach Ausgang der BGH-Verhandlung zu den „möglichen Auswirkungen des Urteils“ zu äußern.

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