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Erdogan-Demo in KölnVideoleinwand darf benutzt werden – Keine Bilder aus der Türkei

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Erdogan-Anhänger

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Köln – Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die bei der Großdemonstration vom Anmelder geforderte Großleinwand darf aufgebaut und betrieben werden, aber nur eingeschränkt.

Wie die Richter entschieden, dürfen keine Bilder von außen gesendet werden. Dies war jedoch offensichtlich das Ziel der Anmelder. Vermutlich sollten Redebeiträge aus der Türkei für die Menschen auf der Deutzer Werft eingespeist werden.

Es sind Rechtsmittel gegen die Beschwerde zugelassen. Es wird erwartet, dass der Anmelder vor das Oberverwaltungsgericht nach Münster geht und dort Beschwerde einlegt. (ta/bks)

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