Kurzstrecken-TicketUmsteigen verboten – Neue Tarifregelung regt KVB-Kunden auf

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Symbolbild

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Köln – Bisher war es eine relativ günstige Methode, um einen überschaubaren Abschnitt in der Innenstadt zu überwinden: Das Kurzstreckenticket der KVB. Vier Stationen für 1,90 Euro. Um eine solch kurze Strecke in einem Ballungsraum wie Köln auch sinnvoll nutzen zu können, ist Umsteigen fast unvermeidlich.

Doch genau an diesem Punkt setzt eine Tarifveränderung zum Jahreswechsel an. Zwar gilt die Entfernungsbegrenzung von vier Haltestellen noch. Aber es darf nicht mehr umgestiegen werden mit dem Kurzstreckenticket. Die KVB-Kunden sind auf dem Baum. Es hagelt Kritik in den sozialen Medien und auf der Leserbriefseite der Rundschau.

„Sieht so der verbesserte Service der KVB aus?“

Stellvertretend für alle Erzürnten kann hier Heinz Marx aus Köln genannt werden. Sein Beispiel, das er an die Rundschau-Redaktion schrieb: „Man steht mit Koffern am Zülpicher Platz und will zum Hauptbahnhof. Bisher kein Problem, zwei Stationen mit der 9 bis Neumarkt, dann umsteigen in die U-Bahn und zwei Stationen bis Hauptbahnhof. Ein Kurzstreckenpreis.“ Jetzt könne er nur noch einen teureren Fahrpreis akzeptieren oder zu Fuß gehen. „Sieht so der verbesserte Service der KVB aus?“, fragt Marx.

Dass diese Änderung keine Charmeoffensive ist, dass ahnten die Zuständigen wohl schon. Die Kölner Verkehrs--Betriebe haben die Neuregelung beim Kurzstreckenticket in ihren Veröffentlichungen zu den Tarifveränderungen erst gar nicht erwähnt. Der Verkehrsverbund Rhein-Sieg hat es lieber mal ans Ende seines Textes geschrieben.

Wie konnte es zu dieser Vorlage kommen?

„Jegliche Tarifänderung und damit auch die Neuregelung der Kurzstrecke bedarf einer gemeinschaftlichen Entscheidung aller Verkehrsunternehmen und politischen Gremien im VRS“, sagt KVB-Sprecher Matthias Pesch.

„Stimmt“, sagt Benjamin Jeschor, stellvertretender Pressesprecher beim Verkehrsverbund. „Auch die KVB hat in der Gesellschafterversammlung zugestimmt“, betont er. Und in dem Gremium, in dem die politischen Vertreter aus den Verbandsgebieten sitzen – der Verbandsversammlung – sei die Entscheidung einstimmig beschlossen worden.

„Das muss ich wohl überlesen haben“

Lino Hammer (Grüne), Ratsherr aus Köln, sitzt in der Verbandsversammlung. Seine Antwort, auf die Frage, warum er der Änderung zugestimmt habe, ist entwaffnend: „Das war mir gar nicht bewusst. Das muss ich wohl überlesen haben.“ Auch Susana dos Santos, verkehrspolitische Sprecherin der SPD in Köln, sitzt in dem Gremium: „Mir schien das auf den ersten Blick in Ordnung“, sagt sie. „Aber wenn das ungünstig für Köln ist und das nicht richtig bedacht wurde, müssen wir schauen, wie das angepasst werden kann.“

Doch wie konnte es überhaupt zu der Vorlage kommen, mit der die Veränderung beim Kurzstreckenticket beschlossen wurde? Die Gründe dafür sind vor allem in der Region zu suchen. Im ländlichen Raum können mit vier Stationen inklusive Umsteigen durchaus weite Strecken zurückgelegt werden. Ein Kostenfaktor, weil so für eine große Strecke ein kleiner Preis bezahlt wird. Das Umsteigeverbot soll das einschränken.

Umsteigemöglichkeit sorgen für Verwirrungen

Diese Begründung will aber offiziell keiner nennen. Stattdessen lautet die offizielle Begründung: Die Umsteigemöglichkeit habe bei den Kunden zu Verwirrungen geführt, beispielsweise wenn nicht dieselbe Strecke für den Rückweg wie beim Hinweg genommen wurde. Um zu vermeiden, dass ungewollte Schwarzfahrten entstehen, hätten einige Verkehrsunternehmen aufwendige Kurzstreckenverzeichnisse erstellt. Da das Umsteigen nun nicht mehr möglich sei, herrsche auch mehr Klarheit.

Alles Gründe, die mit Köln nichts zu tun haben. Selbst der stellvertretende VRS-Sprecher Benjamin Jeschor räumt ein: „Für Köln ist das Kurzstreckenticket inklusive Umsteigen schon sinnvoll.“ Dennoch: Wollen die KVB-Kunden auf der Kurzstrecke künftig umsteigen, müssen sie das Langstreckenticket für 2,80 Euro kaufen. Ansonsten fahren sie „schwarz“. Auf Nachfrage der Rundschau sagt KVB-Sprecher Matthias Pesch allerdings: „Wir räumen eine Kulanzzeit von drei Monaten ein, in denen das Umsteigen mit Kurzstrecken-Ticket noch nicht als Schwarzfahren geahndet wird.“

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