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LeuchtfackelnAnklage nach Anschlag auf Flüchtlingsunterkunft in Mülheim

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Statue der Justitia

Eine Statue der Justitia (Symbolbild)

Die Tat entsetzte die Bewohner der Flüchtlingsunterkunft in Mülheim: Das neue Jahr hatte kaum begonnen, da flogen Leuchtfackeln auf das Gebäude an der Schönrather Straße. Auf die Pyrotechnik waren Aufkleber der islamfeindlichen Bewegung „Pegida“ geheftet worden.

Rund fünf Monate nach dem Vorfall hat die Kölner Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen einen 21-Jährigen und 25-Jährigen erhoben. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn gegenüber der Rundschau. Den Tatverdächtigen werde gefährliche Körperverletzung und versuchte Brandstiftung vorgeworfen. Willuhn sprach von einem „Anschlag“ auf das Flüchtlingsheim. Am frühen Abend des 2. Januar sollen die Tatverdächtigen Bengalo-Fackeln, wie sie oftmals in Stadien verwendet werden, auf das Haus geworfen haben. Eine Fensterscheibe ging dabei zu Bruch. „Die Bewohner kamen mit einem großen Schrecken davon“, ergänzte Willuhn. Die Bengalos hatten laut Polizei an der Hauswand Schäden im Erdgeschoss und Obergeschoss angerichtet. Der Wachdienst der Anlage hatte die Feuerwehr am Abend alarmiert. 26 Menschen konnten sich selbst in Sicherheit bringen. Gegen beide Männer wurde nach dem Anschlag Haftbefehle erlassen, die aber gegen Auflagen außer Kraft gesetzt wurden. Einer der Angeklagten lebt in der Nähe des Flüchtlingsheim und steht nach weiteren Angaben der Ankläger der Pegida-Bewegung nahe und sei schon bei Demonstrationen mitgelaufen. Der zweite Tatverdächtige hat nicht nur wegen der Anklage nach der Brandattacke auf das Wohnheim Ärger mit der Justiz, sondern auch nach einem Vorfall bei der zweiten „Hogesa-Demo“ im Oktober 2015. Dabei soll der Mann einen Böller in Richtung eines Hundeführers der Polizei geworfen haben. Der Vorwurf in diesem Fall lautet auf versuchte gefährliche Körperverletzung, weil niemand verletzt wurde.

Wann die Prozesse gegen die Bengalo- und Böllerwerfer vor Gericht verhandelt werden, konnten die Ermittlungsbehörden noch nicht sagen.

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