Neues SchallgutachtenPartyschiffe: Stadt macht Lärmauflagen

Lesezeit 3 Minuten
Ausgelassen feiern darf man auch  künftig auf Partyschiffen in Köln. Die Betreiber müssen aber bestimmte Auflagen erfüllen. (Foto: dpa)

Ausgelassen feiern darf man auch  künftig auf Partyschiffen in Köln. Die Betreiber müssen aber bestimmte Auflagen erfüllen. (Foto: dpa)

Köln – Unbeschwert feiern und tanzen, dabei gemütlich über den Rhein schippern und das Panorama genießen – mit diesem Konzept sind die sogenannten Partyschiffe in Köln seit Jahren erfolgreich. Bei der Köln-Düsseldorfer (KD) gibt es zum Beispiel eine – laut Eigenwerbung – „wilde Mallorca-Party“ mit „Ballermannfeeling auf dem Rhein“ und frisch aus Mallorca eingeflogenen Live-Acts.

Doch wenn sich rund 1000 Gäste freitags oder samstags abends auf der „Rheinenergie“, der „Rheinfantasie“ oder anderen Partyschiffen bei ihrer Fahrt von der Altstadt Richtung Leverkusen oder Rodenkirchen lautstark amüsieren, ist mancher Anwohner entlang des Rheins vom Lärm genervt. In der Vergangenheit gab es deshalb einige Beschwerden, worauf sich die Verwaltung der Sache annahm.

Nun ist das Lärmempfinden sehr subjektiv. Für konkrete Lärmschutzauflagen an die Veranstalter der Partyfahrten benötige man aber objektive Kriterien, betont David Sprenger vom städtischen Ordnungsamt. Daher wurde ein Schallgutachter beauftragt, ein Lärmkonzept zu erstellen. „Wir brauchen einen rechtssicheren Rahmen, innerhalb dessen wir dem Schutz der Anwohner wie auch den Interessen der Schiffsbetreiber Rechnung tragen können“, so Sprenger.

Alles zum Thema Rheinenergie

Das Problem: „Es gab weder ein Modell noch Musterrechnungen, um die Lärmwirkung der Partyschiffe exakt definieren zu können“, sagt Achim Gottlebe vom Umweltamt. Daher habe der Gutachter im Auftrag der Stadt „ein völlig neues Simulationsmodell“ entwickelt. Anhand dieses Modells könne vorhergesagt werden, welcher maximale Schalldruck unter bestimmten Bedingungen am Ufer ankomme. „Damit können wir den Schiffsbetreibern exakte Vorgaben machen, die dazu führen, dass die gesetzlich festgelegten Lärmgrenzwerte auch eingehalten werden“, so Gottlebe.

Konkret gehe es um die Begrenzung der verwendeten Musikanlage auf definierte Höchstwerte. „Dies kann durch technische Lösungen wie Einbau von Limitern oder Verplombung der Anlage geschehen.“ Außerdem müssen die Schiffe bestimmte Fahrrinnen benutzen, um genügend Abstand zur Wohnbebauung einzuhalten. Darüber hinaus sollen die Schiffsbetreiber ihre Fahrtrouten dokumentieren und nachweisen, dass sie die Auflagen befolgt haben.

„Zurzeit laufen noch Gespräche mit den Schiffsbetreibern“, erläutert Sprenger. In einigen Wochen sollen die Regelungen verbindlich eingeführt werden. Danach werde das Ordnungsamt genau beobachten, ob die Vorgaben erfüllt werden. „Falls nicht, gibt uns das Lärmgutachten einen rechtssicheren Rahmen, um bei Verstößen Bußgelder und Ordnungsverfügungen gegen die Schiffsbetreiber verhängen zu können“, so Sprenger.

Die Köln-Düsseldorfer sei sehr an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, betont KD-Sprecherin Nicole Becker. „Wir haben bereits einiges veranlasst, um die Lärmbelastung zu senken.“ Man verwende „hochmoderne Musikanlagen, die punktuell abstrahlen und den Schall auf das Oberdeck konzentrieren, was die Lärmbelastung am Ufer minimiert“. Außerdem drehe man nach 22 Uhr die Musik auf dem Außendeck auf Zimmerlautstärke runter. „Die Party findet dann nur noch im Innern des Schiffes statt. Davon hört man am Ufer praktisch nichts.“

Die Maßnahmen hätten bereits Wirkung gezeigt: „Die Zahl der Beschwerden ist seitdem stark zurückgegangen“, so Becker.

Lärmschutz

Nach § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (Schutz der Nachtruhe) sind von 22 bis 6 Uhr Betätigungen verboten, welche geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Bei Verstößen können nach Auskunft des städtischen Ordnungsamts Bußgelder in einer Größenordnung von fünf bis 5000 Euro verhängt werden.

Rundschau abonnieren