Prozess in KölnBewährung für Brandstifter nach Anschlag auf Flüchtlingsheim

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Symbolbild

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Köln – Erst gab es eine Art Familienzusammenführung, dann die Verhandlung. Auf der Anklagebank durfte ein 26-Jähriger am Freitag vor Prozessbeginn zum ersten Mal sein vor einer Woche geborenes Kind auf dem Arm halten. Als dann die Vorwürfe verlesen wurden, wischte er sich noch die Tränen der Rührung aus den Augen.

Im vierten Anlauf – drei Mal war der Prozess aus unterschiedlichen Gründen bereits gescheitert – ging es um folgende Vorwürfe: Der Angeklagte soll bei der Hogesa-Demo im Oktober 2015 Böller auf Polizisten und Gegendemonstranten geworfen haben. Laut Anklage hatte er sich vermummt. Außerdem soll er im Januar 2016 mit einem ebenfalls angeklagten Mittäter versucht haben, ein Flüchtlingswohnheim in Mülheim in Brand zu setzen. Dem 23-jährigen Mitangeklagten wurde zudem der Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Das Gericht befand die beiden Männer in allen Punkten für schuldig und verhängte Freiheitsstrafen von zwei Jahren zur Bewährung.

Die versuchte Brandstiftung in Verbindung mit versuchter schwerer Körperverletzung wog dabei besonders schwer. Die beiden Männer, so das Gericht, hatten einen klaren Tatplan: Sie wollten zur Verwirrung der Flüchtlinge vor dem Wohnheim eine Nebelkerze zünden, das Fenster einschlagen und die Bengalo-Fackel hinein werfen. Dafür hatten sie ein Zimmer ausgesucht, in dem sich mehrere Menschen befanden. Nebelkerze und Fackel waren mit Pegida-Aufklebern gekennzeichnet. Allerdings gelang es weder, das Fenster zu zerschlagen, noch die Fackel in das Gebäude zu werfen. Sehr wohl jagten die beiden den im Zimmer anwesenden drei Frauen und neun Kindern einen großen Schrecken ein. Die Kinder seien immer noch zu ängstlich, allein zur Schule zu gehen, berichtete eins der Opfer.

Der rechten Gesinnung abgeschworen

Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten erklärt, diese hätten die Bewohner nur erschrecken wollen. Das wies der Richter als „Märchen“ zurück und stützte vor allem auf die Aussage der Exfreundin des 26-Jährigen. Die 16-jährige Mutter des kürzlich zur Welt gekommenen Kindes hatte frei erzählt, wie die Angeklagten die Tat geplant haben. Die Frau wohnt in der Nähe des Flüchtlingsheims. Die Täter waren von dort aufgebrochen und nachher auch dorthin zurückgekehrt. „Sie haben gesagt, es sei schief gegangen, weil die Scheibe wohl doppelt verglast war“, so die Zeugin.

Beide Männer sollen ihrer rechten Gesinnung mittlerweile abgeschworen haben. Das war einer der Gründe, aus dem die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Aber Sie sind am Anschlag“, warnte der Richter.

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