SilvesterGericht bestätigt Verbot der NPD-Demo – auch AfD-Versammlung abgesagt

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Köln – Die Polizei hat am Donnerstag auch ein Verbot gegen die geplante AfD-Demonstration an Silvester ausgesprochen. Zuvor hatte Polizeipräsident Jürgen Mathies bereits eine NPD-Veranstaltung verboten und wurde am frühen Abend vom Verwaltungsgericht bestätigt. Angesichts der besonderen Sicherheitslage überwiege das öffentliche Interesse an einem Versammlungsverbot, argumentierte das Gericht.

In diesem „speziellen Einzelfall“ müsse das Recht auf Versammlungsfreiheit der NPD zurückstehen. Die Partei hatte vor dem Verwaltungsgericht per Eilanatrag Rechtsmittel eingelegt. Ein erneuter Einspruch wäre nur noch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

Schutz der Veranstaltungen nicht möglich

Mathies erklärte: „Ich möchte klarstellen, dass ich mit den beiden Verboten nicht die politische Meinungsäußerung verhindern möchte. Mir geht es ausschließlich darum, belegbare und jetzt schon erkennbare Gefahren für Versammlungsteilnehmer und Unbeteiligte abzuwehren."

Die ganztägig erlaubte Nutzung von Böllern und Feuerwerk, angekündigte massive Gegenproteste sowie die in den Abendstunden schwindende Möglichkeit, gewaltbereite Meinungsgegner und Feiernde zu unterscheiden, mache es der Polizei unmöglich, auch die AfD-Versammlung mit verfügbarem Personal und den für friedliche Silvesterfeiern vertretbaren Mitteln zu schützen.

„Schwerwiegende Gefahren für öffentliche Sicherheit“

Die AfD wollte von 15 bis 17 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz demonstrieren. Die NPD hatte für den gleichen Tag ab 22 Uhr bis 4 Uhr eine Demonstration angemeldet unter dem Titel „Wenn eine Armlänge Abstand nicht mehr ausreicht“. Polizeipräsident Mathies sagte, es seien „schwerwiegende Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ zu erwarten, die nicht anders als durch ein Verbot abgewehrt werden könnten.

Die AfD hat bislang keine Rechtsmittel einlegt. Für den Fall, dass die Demonstrationen genehmigt werden, waren bereits Gegenproteste angekündigt worden.

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