StaatsanwaltJörg Uckermann zu Haftstrafe verurteilt

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Der Politiker der rechtsextremen Partei Pro Köln, Jörg Uckermann fotografiert im Gerichtssaal die Anwesenden.

Der Politiker der rechtsextremen Partei Pro Köln, Jörg Uckermann fotografiert im Gerichtssaal die Anwesenden.

Köln – Der ehemalige Fraktionsvorsitzende der rechtsgerichteten Bürgerbewegung Pro Köln, Jörg Uckermann, ist wegen Betrugs, versuchter Steuerhinterziehung und falscher Versicherung an Eides statt zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Die Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Da das Urteil aber noch nicht rechtskräftig ist, verbleibt Uckermann vorerst auf freiem Fuß. Die mitangeklagten Pro-Köln-Politiker Markus Wiener und Bernd Schöppe wurden wegen Betrugs in zwei respektive elf Fällen zu Geldstrafen über 2000 Euro beziehungsweise 2550 Euro verurteilt. Die ebenfalls angeklagte ehemalige Pro-Köln-Fraktionsvorsitzende Judith Wolter wurde freigesprochen.

Staatsanwalt Jens Scherf hatte auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug plädiert und für Uckermann eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert. Scherf sah es als erwiesen an, dass Uckermann und seine Gefolgsleute bei der Stadt Geld für Sitzungen abgerechnet hatten, die sie nicht besucht hatten. Scherf sprach von einem „System der betrügerischen Abrechnungen von Sitzungsgeldern“. Zudem habe sich Uckermann, der laut Pro-Köln mittlerweile aus der Bürgerbewegung ausgetreten sei, weiterer Straftaten schuldig gemacht, indem er Steuern hinterzogen, eine falsche Eidesstattliche Versicherung abgegeben und das Jobcenter betrogen habe, so Scherf. Allerdings hielt er allen Angeklagten zugute, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe, weil Pro-Köln seit der letzten Kommunalwahl 2014 nicht mehr in Fraktionsstärke im Kölner Rat vertreten ist.

Der Anklage folgte die 12. Großen Strafkammer am Landgericht aber nur bedingt. Die Richter und Schöffen sahen weder die Gewerbsmäßigkeit des Betruges, noch die bandenmäßige Organisation als erfüllt an. Als erwiesen sah die Kammer aber an, dass die drei verurteilten Angeklagten durch ihre Unterschriften „bewusst wahrheitswidrig die sachliche Richtigkeit von Sitzungslisten“ bestätigt hatten, obwohl  nicht sämtliche in den Listen aufgeführten Personen an den Fraktions- oder Arbeitskreissitzungen   der Pro Köln-Fraktion teilgenommen hatten.  

Der Prozess dauerte über acht Monate und 33 Hauptverhandlungstermine an. Während des gesamten Prozesses versuchte dabei vor allem der Angeklagte Uckermann den Vorsitzende zu provozieren oder legte, wie am vorletzten Verhandlungstag, die Kammer mit Anträgen lahm.

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