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Streit um Internetseite „fc.de“Verein einigt sich mit Betreiber

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FC-Stürmer Anthony Modeste

Köln – Der Rechtsstreit um die Internetdomain „fc.de“ ist am Freitag überraschend vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln beigelegt worden. Der 1. FC Köln einigte sich in der Berufungsverhandlung mit dem Domainbesitzer gütlich auf die Zahlung von 20 000 Euro. Im August vergangenen Jahres hatte das Landgericht Köln nach Klage des FC entschieden, der Domainbesitzer dürfe „fc.de“ nicht weiter benutzen oder zum Verkauf anbieten.

Gegen die Entscheidung ging der Mann in Berufung. Die Richter am OLG ließen am Freitag keinen Zweifel aufkommen, dass sie die Berufung erfolgversprechend fanden. „Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns bei den Fans des FC unbeliebt machen“, sagte der Vorsitzende Hubertus Nolte. Nolte führte aus, dass nach Ansicht des 6. Zivilsenats der Verein kein Namensrecht an der Abkürzung „FC“ habe. Das Landgericht hatte das „aufgrund der lang andauernden und bundesweiten Benutzung“ noch anerkannt.

„FC“ könnte auch „Fechtclub“ bedeuten

Dem hielt das OLG entgegen, dass „FC“ laut Duden auch „Fechtclub“ bedeuten könne. Zudem gebe es etliche andere Clubs, national wie international, die die Bezeichnung FC im Namen führten. „Wir bezweifeln, dass in Oberbayern oder in Sachsen bei der Verwendung von FC gleich an Köln gedacht wird“, sagte Nolte.

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„Das ist ein Stich ins Herz jedes FC-Fans“, sagte FC-Vertreter Professor Gordian N. Hasselblatt. Und er führte an, dass sowohl der FC Augsburg als auch der FC Bayern ein Kaufangebot des Beklagten über die Domain „fc.de“ abgelehnt hatten.

Ihre Begründung: FC stehe für Köln. „Es gibt weltweit keinen anderen Fußballclub, der nur mit FC abgekürzt wird“, sagte Hasselblatt und stellte den Antrag, eine demoskopische Umfrage als Gutachten in Auftrag zu geben.

Eine solche Untersuchung koste mindestens 40 000 Euro, konterte Richter Nolte, und forderte die Parteien auf, einen Vergleich zu finden.

Nach kurzer Beratung stimmten die Streitparteien dann dieser Lösung zu.

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