Untreue-Prozess gegen Rolf BietmannDem ehemaligen CDU-Politiker winkt ein Freispruch

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Muss sich in einem Mammutprozess verantworten: Ex-CDU-Politiker Rolf Bietmann (r.) mit seinem Anwalt Sven Thomas.

Muss sich in einem Mammutprozess verantworten: Ex-CDU-Politiker Rolf Bietmann (r.) mit seinem Anwalt Sven Thomas.

Köln – Paukenschlag im Untreue-Prozess gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Professor Rolf Bietmann (63): In einem vorläufigen Verfahrensresümee erklärte die 19. Großen Strafkammer, dass Bietmann vom Vorwurf der Untreue freizusprechen sei. Die Beweisaufnahme habe keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich Bietmann, der von 2003 bis 2005 Verwaltungsratsvorsitzender der damaligen Sparkasse Köln war, der Untreue gegenüber dem Geldinstitut schuldig gemacht habe.

Laut Anklage soll monatlich von einer Tochtergesellschaft der Sparkasse namens Projecta ein Honorar an die von Bietmann und seinem 67-jährigen Mitangeklagten gegründete Immobilienfirma GWG geflossen sein. Die GWG soll zuvor ein Darlehen von der Sparkasse erhalten haben. Ein Großteil der monatlichen Zahlungen sollen zur Tilgung des Kredits verwendet worden sein. Rund 591 000 Euro seien so an die GWG geflossen.

Auch im Hinblick auf den An- und Verkauf eines früheren DDR-Rindermastbetriebs bei Gera, vermag die Kammer keine strafbaren Handlungen erkennen. 2005 hatten Bietmann und sein Mitangeklagter das Verwaltungsgebäude des Betriebs für 454 000 Euro verkauft. Laut Staatsanwaltschaft war das zu viel Geld für eine Liegenschaft, die die Kompagnons Anfang der 90er Jahre für 300 000 Mark gekauft hatten.

Bietmann verließ die GWG 1996

Zum Zeitpunkt des Verkaufs war Bietmann aber gar nicht mehr in der GWG. Die hatte er bereits 1996 verlassen, nach eigenem Bekunden, weil er sich auf seine Hochschul- und Politikkarriere fokussieren wollte. Die Wertsteigerung hatte Bietmann in seiner Einlassung mit getätigten Investitionen begründet. Nach einem für das Verfahren angefertigten Gutachten wurde der Verkaufswert als adäquat eingestuft.

Im Anklagepunkt, der sich um angeblich zu Unrecht von der Sparkasse kassierte Beraterhonorare dreht, schlägt die Kammer eine Einstellung des Verfahrens vor. Damit könnte der Prozess, der noch bis Dezember terminiert ist, erheblich verkürzt werden. Laut der Kammer belegen von Bietmann gestellte und vom Geldinstitut beglichene Rechnungen, dass es eine Gegenleistung für die Honorare gegeben habe und somit keine strafbare Handlung vorliegen könne. Die Anklage wirft Bietmann vor, 1,6 Millionen Euro ohne Gegenleistung kassiert zu haben.

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