Urteil um Kölner Supasalad-MordMörder von Anke S. muss lebenslang in Haft

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Der Angeklagte  am 15.08.2016 im Kölner Landgericht. 

Köln – Für den Mord an der Inhaberin einer Kölner Salatbar muss ein 36-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Das Kölner Landgericht kam am Freitag zu dem Urteil, dass der Angeklagte die 24 Jahre alte Frau im Sommer 2007 mit elf Messerstichen getötet hatte. Nachdem das Opfer beim Anblick des gezückten Messers zu schreien begann, habe der Angeklagte aus Angst vor Entdeckung durch Passanten zugestochen und die Frau getötet. Deshalb sei die Tat als Mord zu werten, so das Gericht. Der Anwalt des Mannes hatte dagegen betont, sein Mandant habe von der Frau nur Geld haben wollen.

Tatort: In der Salatbar an der Gertrudenstraße wurde vor rund neun Jahren die 24-jährige Chefin umgebracht.

Tatort: In der Salatbar an der Gertrudenstraße wurde vor rund neun Jahren die 24-jährige Chefin umgebracht.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag wegen versuchter räuberischer Erpressung, Diebstahls und Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Beweisaufnahme habe klar ergeben, dass er in Tötungsabsicht und aus Angst vor Entdeckung zugestochen habe.

Acht Jahre lang war die spektakuläre Bluttat unaufgeklärt geblieben. Erst eine DNA-Spur auf einer in der Salatbar zurückgelassenen Menthol-Zigarette hatte die Ermittler im Herbst 2015 auf die Spur des nun Angeklagten geführt. Der saß zu dem Zeitpunkt wegen kleinerer Delikte eine Haftstrafe in Hamburg ab. (mit dpa)

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