Vergewaltigung im Schlaf26-Jähriger zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

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Justitia vor blauem Himmel

Symbolbild

Köln – Am Ende der Berufungsverhandlung verlas der Vorsitzende Richter Jens Schiminowski den Untersuchungshaftbeschluss gegen den Angeklagten (26). Begründung: Fluchtgefahr. Der Haftbefehl war der Schlusspunkt in einem spektakulären Prozess gegen einen afghanischen Flüchtling, der am 25. Oktober 2015 seine WG-Mitbewohnerin im Schlaf vergewaltigt hatte.

Als Schiminowski das Urteil von drei Jahren und sechs Monaten im Prozess vor der 2. Kleinen Strafkammer verkündete, sackten bei den drei Anwälten des Angeklagten die Kinnladen nach unten. Sie hatten in ihren Plädoyers einen Freispruch gefordert. Alle von ihnen gesäten Zweifel an der Version der Geschädigten, die die Vergewaltigung erst einen Monat nach der Tat angezeigt hatte, hatten keine Früchte getragen.

Verteidigung kündigt Revision an

Von einer hypnagogen Halluzination, bei der sich die Frau die Tat nur eingebildet haben sollte, bis hin zu einer etwaigen Täterschaft eines Wochenendgastes der WG wurden alle Einwände vom Vorsitzenden in der Urteilsbegründung mit Akribie zerlegt. „Unterm Strich meinen wir, keine Zweifel an der Aussage der Geschädigten haben zu können“. Neben der Haftstrafe wurde der Angeklagte auch zu einem Schmerzensgeld von 10 000 Euro verurteilt. Die Verteidiger kündigten danach Revision und Haftprüfung an.

Der Angeklagte, der in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren verurteilt worden war, hatte sich nach dem gemeinsamen Besuch der Langen Nacht der Museen in das Bett der Mitbewohnerin geschlichen. Dort vollzog er an der schlafenden Frau den Geschlechtsakt, bis sie erwachte und ihn fortstieß. Das Gericht wertete die Tat als „massiven Vertrauensbruch“. Immerhin habe sich das Opfer besonders für den Angeklagten eingesetzt. (bks)

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