Jagdgesetz77 wildernde Katzen geschossen

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Jäger aus dem Kreis Euskirchen haben auch im abgelaufenen Jagdjahr Katzen zur Strecke gebracht.

Jäger aus dem Kreis Euskirchen haben auch im abgelaufenen Jagdjahr Katzen zur Strecke gebracht.

Kreis Euskirchen – 7595 „wildernde Katzen“ sind laut NRW-Umweltministerium im Jagdjahr 2013/14 landesweit geschossen worden. Das Jagdjahr endet jeweils Ende März. Im Kreis Euskirchen sind von der Unteren Jagdbehörde für diesen Zeitraum laut Kreis-Pressesprecher Walter Thomaßen 92 Katzen zur Jagdstrecke gemeldet worden. Laut Ministerium ist die Jagdstrecke für Katzen nun erstmals nach Regierungsbezirken und Kreisen aufgeschlüsselt bekanntgegeben worden. Demnach gab es im Regierungsbezirk Köln mit 476 die wenigsten Abschüsse von Katzen. Die meisten Katzen seien in Borken geschossen worden: 1406 Tiere.

„Nach dem derzeit gültigen Jagdgesetz dürfen wildernde Katzen, die in einem Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 Metern vom nächsten Haus angetroffen werden, erlegt werden“, teilte das Ministerium mit. Die Landesregierung habe aber Mitte September einen Entwurf für ein neues Ökologisches Jagdgesetz NRW mit dem Kürzel ÖJG vorgelegt. Schwerpunkte des neuen Gesetzes sollen laut Staatskanzlei der stärkere Schutz des Waldes und der Wildtiere sein. Die Staatskanzlei stellt einen Zusammenhang mit der „Kritik an althergebrachten Jagdmethoden“ her und nennt Fallenjagd, Abschuss von Katzen und Hunden, die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und eine übermäßige Fütterung.

Der Entwurf für ein neues Ökologisches Jagdgesetz (ÖJG) sieht ein grundsätzliches Verbot zum Abschuss von Katzen vor.

Ausnahmen nach dem Tierseuchenrecht und aus artenrechtlicher Sicht bleiben laut Staatskanzlei von dem Gesetzesentwurf unberührt.

Der Abschuss von Hunden solle strenger reglementiert werden und „nur in absoluten Ausnahmen“ erlaubt sein. Blinden- und Begleithunde, Herdenschutzhunde, Jagdhunde, Polizei- und Rettungshunde dürfen grundsätzlich nicht geschossen werden, wenn sie als solche kenntlich sind.

Noch bis zum 14. Oktober können Stellungnahmen zum ÖJG eingebracht werden. Die Rechtsnovelle soll bis zum Sommer 2015 zu einem Beschluss des Landtags führen. (mfr)

Für Reiner Bauer, den Vorsitzenden des Tierschutzvereins Mechernich, ist es „der größte Unsinn“, dass Jäger Katzen schießen dürfen. „Das ist nicht nötig und die reine Mordlust“, sagt Bauer. „Wenn ein Kind um seine Katze weint – das muss doch nicht sein! Die fängt ein paar Mäuse und vielleicht auch mal ein Kaninchen. Was tut die denn?!“ Darum hält Bauer eine Gesetzesreform für „dringend erforderlich“.

Ganz anders der Vorsitzende der Kreisjägerschaft: Rudi Mießeler hält das neue Gesetz für „fehl am Platze“ und er sei „strikt dagegen“. Und zwar, „weil es ausufert mit den Katzen, die kilometerweit von Ortschaften entfernt in der Natur rumstreunen. Das kann ich ganz genau beobachten, wenn ich auf dem Hochsitz sitze.“

Diese Katzen seien meist herrenlos, ernährten sich „nicht von Beeren“, sondern jagten Vögel und anderes Getier in größerer Zahl. „Und das sind keine bejagbaren Vögel“, sagte Mießeler, um gleich vorzubeugen, dass dem Jäger gesteigerte Ambitionen unterstellt würden. „Ich lechze nicht danach, eine Katze abzuschießen, weiß Gott nicht. Und ich habe auch die letzte Katze vor vier oder sechs Jahren geschossen. Aber ich kenne Landwirte, bei denen vermehren sich Katzen ungehemmt, und diesen Landwirten ist das auch ganz egal – auch, dass diese Katzen geschossen werden.“ Schließlich sei es immer noch billiger, eine solche Katze zu schießen, statt sie einzuschläfern, so Mießeler. Eine Katze mit Halsband verschonen? „Das geht kaum. So nah ist man selten dran, dass man das erkennen könnte.“

Der Abschuss von Hunden soll im neuen Jagdgesetz ebenfalls anders geregelt werden als der von Katzen. „Ein Jäger schießt nur im äußersten Notfall auf einen Hund. Da muss es ganz hart kommen“, sagt Rudi Mießeler. „Der Hund ist der Freund des Jägers.“

Johannes Remmel, Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, erklärte: „Wir modernisieren die Jagd und stärken zugleich den Natur- und Tierschutz.“ Das neue Gesetz habe zum Ziel, „die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu stärken und die Jäger in ihrer Verantwortung und ihrem Engagement für Natur und Umwelt zu unterstützen.“ Das Land setzt auf die Aufklärung von Katzenhaltern und Kastration, um die Anzahl herrenloser Katzen einzugrenzen.

www.umwelt.nrw.de

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