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Mörder entflohenJVA Euskirchen verteidigt offenen Vollzug nach Gefängnisausbruch

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Die Justizvollzugsanstalt Euskirchen.

Euskirchen – Trotz der Flucht eines Häftlings aus dem offenen Vollzug wird sich an dem Konzept der JVA Euskirchen nichts Wesentliches ändern. Dies sagte auf Anfrage die Leiterin des Gefängnisses, Renate Gaddum. Der 50 Jahre alte Häftling, 1998 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, war in der Nacht zu Mittwoch über den zwei Meter hohen Zaun der JVA geklettert. Abends stoppte ihn die Polizei bei Passau auf der A 3 in seinem Peugeot. Er ließ sich widerstandslos festnehmen.

Gaddum sagte, die Arbeit im offenen Vollzug sei darauf ausgerichtet, „die Gefangenen auf die Freiheit vorzubereiten, die ja irgendwann kommt“. Dabei sei ein Job auf dem freien Arbeitsmarkt „ein stabilisierender Faktor“. Gefangene, die es sich finanziell leisten könnten, führen mit dem eigenen Auto zur Arbeit.

So war es auch bei dem verurteilten Mörder. Er hatte seit Juli 2015 einen Job, bis er die Stelle im Mai nach einem Arbeitsunfall verlor. Zuletzt war er auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung.

Nach der Verlegung aus dem geschlossenen Vollzug in der JVA Remscheid nach Euskirchen waren seine Haftbedingungen dank guter Prognosen stufenweise gelockert worden. Zuerst, so Gaddum, wurde ihm kurzer Ausgang gewährt, dann konnte er eine Arbeitsstelle außerhalb der JVA antreten – zunächst mit unregelmäßiger Bewachung. Später kam, einmal im Monat, längerer Ausgang hinzu, im Dezember schließlich die Erlaubnis, ohne Aufsicht durch die Justiz zu arbeiten. Er verhielt sich, so JVA-Chefin Gaddum, ein Jahr lang beanstandungsfrei.

Am Dienstag aber fand das Wachpersonal zwei Mobiltelefone in seinem Haftraum. Dies sei kein Verstoß, für den man in den geschlossenen Vollzug zurückmüsse, sagte Gaddum. Dennoch war die Angst vor ernsten Konsequenzen womöglich der Auslöser für die Flucht des Mannes. Er hat nun die Eignung für den offenen Vollzug verloren und muss zurück hinter Gitter. Frühester Termin seiner Entlassung ist Januar 2018.

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