UrteilParfüm geklaut, um Essen zu kaufen – Geldstrafe

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Symbolbild

Euskirchen – Zu einer Geldstrafe von 1250 Euro hat ein Euskirchener Amtsrichter einen 28-jährigen Mann aus Albanien verurteilt, der vor Gericht angeklagt war, mit einem Komplizen einen bewaffneten Diebstahl in einem Kaufhaus verübt zu haben.

Der Angeklagte und sein Komplize, so die Anklageschrift, hätten am 25. Mai 2016 aus der Parfümabteilung des Kaufhauses Parfüm im Wert von mehrere Hundert Euro gestohlen, der Komplize des Angeklagten habe ein Messer gehabt, der Angeklagte selbst einen Seitenschneider.

Milde Strafe

Unumwunden gab der 28-Jährige ehemalige Asylbewerber zu, der mit seiner Frau zwischenzeitlich Arbeit in Euskirchen gefunden hat, damals den Diebstahl begangen zu haben.

Er habe mit seinem Kumpel gestohlen, um sich Essen kaufen zu können. Den Seitenschneider habe er als Werkzeug in der Tasche gehabt, von dem Messer seines Mittäters habe er nichts gewusst. Das sei vor dem Diebstahl auch nicht Thema gewesen.

„Ich wusste nicht, dass mein Kumpel ein Messer dabei hatte“, sagte der Albaner, der seine Einlassungen vor Gericht von einer Dolmetscherin übersetzen ließ. Gegen den Komplizen mit dem Messer wird in einem gesonderten Verfahren ermittelt.

Wille eine Existenz aufzubauen

Er habe, so schilderte der Angeklagte, mittlerweile seine Familie in Deutschland und wolle sich hier eine Existenz aufbauen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und auch Amtsrichter Malte Theis glaubten dem geständigen Mann. Während der Staatsanwalt forderte, gegen den Angeklagten wegen einfachen Diebstahls eine Strafe von 50 Tagessätzen à 30 Euro zu verhängen, milderte Amtsrichter Theis die Strafe ab, da der Angeklagte finanziell nicht auf Rosen gebettet sei und eine Familie zu versorgen habe.

Er verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 50 Tagesätzen à 25 Euro. Das Geld, so der Tipp des Amtsrichters an den einsichtigen Mann, könne dieser nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft in Raten zahlen. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel und erkannte die Strafe an. Das Urteil ist damit rechtskräftig. 

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