ProzessWilde Verfolgungsjagd durch Kommern – Polizisten mit Motorroller angefahren

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Verfolgung Nacht

Symbolbild

Mechernich/Euskirchen – Ein Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung lautete der Richterspruch für Paul W. (Name geändert), der vor dem Euskirchener Amtsgericht verurteilt wurde.

Dem 52-Jährigen wurde das Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Der gelernte Energiegeräte-Elektroniker war laut Anklage am 30. Oktober des vergangenen Jahres mit dem Motorroller seines Sohnes der Marke Yamaha auf der B 266 in Richtung Kommern unterwegs.

Zwei Polizeibeamte, die zu dieser Zeit mit ihrem Streifenwagen auf dem Gelände der Firmenicher Kultur- und Freizeitfabrik Zikkurat Stellung bezogen hatten, bemerkten eine mögliche Geschwindigkeitsübertretung.

Sie nahmen die Verfolgung des Motorrollers auf und versuchten, den Angeklagten zum Anhalten zu bewegen. Dieser verlangsamte seine Fahrt trotz mehrfacher Aufforderung über den Außenlautsprecher und dem zeitweiligen Einsatz des Martinshorns jedoch nicht.

Stattdessen verwickelte er die Polizeibeamten in eine Verfolgungsjagd durch Kommern. Als der Angeklagte dann jedoch in eine Sackgasse einfuhr, versperrten ihm die beiden Polizisten mit dem quer zur Fahrbahn abgestellten Streifenwagen den Rückweg. Entgegen weiterer Aufforderungen beschleunigte der Angeklagte den Motorroller erneut und versuchte, am Polizeiwagen vorbeizukommen.

Verletzung des

Beamten bedauert

Einem Polizisten, der neben dem Fahrzeug in Stellung gegangen war, gelang es im letzten Moment durch einen Sprung zur Seite, einen Zusammenstoß mit dem Motorroller zu verhindern. Dabei tuschierte der Seitenspiegel den Arm des Beamten. Dadurch wurde dessen Armbanduhr beschädigt. Zudem verletzte er sich leicht am Arm.

Erst durch den Einsatz weiterer Kräfte der Polizei konnte der Rollerfahrer schließlich gestoppt werden. Vor Gericht wollte der Angeklagte keine Angaben zum Tathergang machen. Er bedauerte jedoch die Verletzung des Polizisten.

Anwalt Marc Piel sagte, dass sein Mandant niemals die Absicht gehabt habe, Personen zu verletzen. Er habe sich lediglich in die Ecke gedrängt gefühlt und dieser Situation entkommen wollen.

Durch die Aussagen der beiden Polizeibeamten kam Richterin Johanna Wieland jedoch zu dem Schluss, dass er eine Verletzung des Zeugen zumindest billigend in Kauf genommen habe. Zugute kam dem Angeklagten der Umstand, dass er sich bereits nach der Tat mehrfach bei dem Beamten entschuldigt habe und zu Verhandlungsbeginn zu einem Teilgeständnis bereit war.

Die Freiheitsstrafe von einem Jahr habe unter der Berücksichtigung seines Bundesstrafregisters, in dem seit dem Jahre 1982 insgesamt 41 Einträge verzeichnet sind, dennoch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können.

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