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Urteil zu TouristenfahrtVersicherung zahlt nicht für Unfall auf dem Nürburgring

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nordschleife

Die Nordschleife am Nürburgring.

Hamm/Nürburgring – Nach einem Unfall bei einer sogenannten „Touristenfahrt“ auf der Nordschleife am Nürburgring hat ein Hobby-Fahrer den Weg vor das Gericht gesucht. Doch trotz Vollkasko wird der Kläger kein Geld von der Versicherung bekommen. Das hat am Mittwoch das Oberlandesgericht Hamm mit einem Urteil in zweiter Instanz bestätigt.

Der Mann aus Iserlohn hatte sich im Juni 2015 einen Traum erfüllt und war mit seinem Ford Focus im Rahmen eines „Freien Fahrens“ durch die Nordschleife gefahren. Der Trip verwandelte sich jedoch bald in einen Alptraum. Er verunglückte schwer mit seinem Privatauto. Den Schaden von etwa 8200 Euro forderte er von seiner Versicherung.

Die argumentierte jedoch, dass das „Freie Fahren“ auf der Rennstrecke nicht durch die Versicherungsleistung gedeckt sei und berief sich auf eine konkrete Klausel in dem Versicherungsvertrag. Das Oberlandesgericht Hamm gab dieser Argumentation nun mit dem Urteil am Mittwoch recht. Der Kläger hätte erkennen müssen, dass es sich um eine Touristenfahrt handelte. Denn auch außerhalb der Rennzeiten sei die Strecke nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben. (jv)

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