Cannabis-Anbau18 Monate Haft für Angeklagten

Lesezeit 2 Minuten
(Symbolfoto)

(Symbolfoto)

Gummersbach – Zu einer Haftstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ist gestern vor dem Gummersbacher Schöffengericht ein Engelskirchener verurteilt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, im Zeitraum zwischen November 2012 und Februar 2013 in einer Lagerhalle in zehn Pflanzcontainern Cannabis gezüchtet und die Pflanzen anschließend getrocknet zu haben.

Die Lagerhalle hatte ihm seine damalige Lebensgefährtin zur Verfügung gestellt. Die Halle gehört ihrem Vater, das Paar wohnte in einem Haus auf dem gleichen Grundstück. Die Engelskirchenerin wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Neef  folgte in beiden Urteilen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Dass der 44 Jahre alte Angeklagte keine Bewährung erhielt, begründete der Richter damit, dass der Mann schon einschlägig wegen Drogendelikten vorbestraft ist und eine Bewährungsstrafe, ebenfalls wegen des Anbaus von Cannabispflanzen, noch nicht komplett verbüßt war.

„Im Bewährungszeitraum wieder wegen des gleichen Delikts straffällig zu werden, beweist, dass die Strafe, die damals vom Waldbröler Amtsgericht verhängt wurde, bei Ihnen nicht zu einem Umdenken geführt hat“, wandte der Richter sich an den Engelskirchener.

Zeugenhinweis brachte Polizei auf die Spur

Insgesamt 580 Gramm Marihuana sowie Utensilien zum Konsum der Drogen waren in den Räumen des Paars bei der Durchsuchung gefunden worden. Strafmildernd jedoch wurde angerechnet, dass der Mann offensichtlich nicht, wie zunächst von der Polizei angenommen, Handel mit dem Marihuana betrieben hatte. Erst durch den Hinweis einer Zeugin kam die Polizei zu dem Verdacht, dass der Angeklagte wieder Cannabis anbaute. Seiner Lebensgefährtin kam die Polizei dagegen eher zufällig auf die Spur. Als die Beamten vor der Wohnung des Paars einen Verkehrsunfall aufnahmen, trafen sie sie dabei an, wie sie gerade Cannabis konsumierte.

Die Lebensgefährtin hatte sich bei der Durchsuchung der Lagerhalle und ihrer Wohnräume gegenüber der Polizei dahingehend geäußert, dass ein Anbau der Pflanzen zum Eigenkonsum „ja wohl nicht so schlimm sei“. Zudem erklärte sie den Beamten, man habe allenfalls Freunde mit dem Marihuana versorgt, aber nie etwas verkauft. Ihr Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert. Er erklärte, seine Mandantin sei nicht in den unerlaubten Anbau und Besitz des Cannabis involviert gewesen. Das sah der Richter offensichtlich anders. Er blieb bei seiner Meinung, die Frau habe sich der Beihilfe schuldig gemacht, und verhängte eine Geldstrafe .

Rundschau abonnieren