Dauerwohnen in MarienheideVerwaltungsrichter wollen sich vor Ort ein Bild machen

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Der Rechtsstreit um das Dauerwohnen am Wernscheider Berg geht weiter, jetzt vor dem Verwaltungsgericht.

Der Rechtsstreit um das Dauerwohnen am Wernscheider Berg geht weiter, jetzt vor dem Verwaltungsgericht.

Marienheide – Der Rechtsstreit um das Dauerwohnen in den als Wochenendhausgebieten ausgewiesenen Bereichen in Marienheide-Kattwinkel und am Wernscheider Berg geht in die nächste Runde. Am Mittwoch gibt es in den Ortschaften einen Ortstermin des Kölner Verwaltungsgerichtes.

Mit sieben Klagen ist die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts nach Auskunft seines Sprechers Pierre Becker-Rosenfelder zurzeit beschäftigt. Vier der Kläger – je zwei aus Kattwinkel und aus Wernscheid – wehren sich gegen Nutzungsuntersagungen: 2014 hatte der Oberbergische Kreis als Bauaufsichtsbehörde die Kläger aufgefordert, die Dauerwohnnutzung aufzugeben und das durch die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes nachzuweisen.

„Die Richter wollen sich vor Ort ein Bild von der Situation machen“

Drei weiteren Klägern – zwei aus Wernscheid, eine aus Kattwinkel – geht es laut Becker-Rosenfelder um die Erteilung von Bauvorbescheiden, die das Dauerwohnen auf den Grundstücken legalisieren sollten. Dies hatte der Kreis jeweils abgelehnt – laut Verwaltungsgericht in einem der Fälle im Sommer 2014, in den anderen beiden im Herbst 2015.

Der Versuch der Marienheider Verwaltung, das Dauerwohnen in Kattwinkel und am Wernscheider Berg – unabhängig vom Einzelfall – planungsrechtlich zu erlauben, war bereits Anfang vergangenen Jahres endgültig gescheitert. Im Februar 2015 hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Normenkontrollverfahren nach Klagen von zwei Anwohnern die Satzungen der Gemeinde aus dem Jahr 2012, die Dauerwohnen erlaubt hätten, für unwirksam erklärt.

„Die Richter wollen sich vor Ort ein Bild von der Situation machen“, erklärt Becker-Rosenfelder den Termin am Mittwoch. Dieser ist nicht-öffentlich, mit dabei sind also nur die Verfahrensbeteiligten, zu denen neben den Klägern und dem Kreis auch die Gemeinde Marienheide als Beigeladene gehört. Öffentlich erörtert werden die Fälle erst Mitte Juni in Köln: Dann findet dort – gemeinsam für alle sieben Verfahren – die mündliche Verhandlung statt.

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