StadtplanerRadverkehrskonzept für Wipperfürth vorgestellt

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Auf der Gaulstraße sind die künftigen Schutzstreifen für die Radfahrer bereits markiert. Autos dürfen dort nicht mehr parken.

Auf der Gaulstraße sind die künftigen Schutzstreifen für die Radfahrer bereits markiert. Autos dürfen dort nicht mehr parken.

Wipperfürth – Das Radwegekonzept für Wipperfürth hat Wolfgang Mesenholl vom Planungsbüro MWM in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt dargestellt. Einstimmig votierten die Ausschussmitglieder nach dem 75-minütigen Vortrag für das Konzept.

Die Markierungsarbeiten für den Fahrradschutzstreifen an der Gaul- und der August-Mittelstenscheid-Straße haben bereits begonnen.

Fahrradschutzstreifen bei schmalen Straßen

Hier wird auf beiden Seiten ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet, der 1,50 Meter breit, mindestens aber 1,25 breit sein muss. Mesenholl erläuterte die mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 1997 eingeführten Fahrradschutzstreifen und die 2010 entwickelten Vorschläge für Radverkehrsanlagen. Er informierte, welche Radwege von den Radlern genutzt werden müssen und wo Wahlfreiheit besteht. Und er erläuterte, welche Maßnahmen nach Erkenntnissen der Verkehrsexperten sinnvoll sind an den Wipperfürther Straßen, an denen Radwege angelegt oder umgebaut werden sollen, Lange Diskussion habe es mit Polizei, Straßen NRW und Stadt um die Gaulstraße gegeben. Doch jetzt sei das Konzept abgestimmt und zur Anordnung vorbereitet und kann umgesetzt werden. Vom Kreisverkehr an der Gaulstraße sollen die Radler nach rechts in die Straße am Gaulbach und dann in die Ostlandstraße geleitet werden.

Ein neuer Radweg soll von der Leiersmühle in die Lüdenscheider Straße führen, wo der vorhandene Radweg umgebaut werden soll. Das Konzept sei vorabgestimmt und erfordere einen weitgehenden Umbau, so Mesenholl. Auch auf der Gladbacher Straße sieht das Konzept, das den Rad-/Gehweg auf der ehemaligen Bahntrasse mit einbindet, einen Radweg vor.

Auch beim Umbau von Lenneper Straße und Kölner Tor-Platz im Zuge des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt wurden die Belange der Radfahrer berücksichtigt. Das künftige Durchfahrtsverbot für Autofahrer an der Hochstaße soll nach dem Umbau auch für Radfahrer gelten, nur der Busverkehr sei davon ausgenommen, stellte Mesenholl auf Nachfrage klar.

Die Politiker fanden das Grundkonzept gelungen, hatten an den Stadtplaner aber noch verschiedene Einzelfragen zur genauen Ausführung.

Axel Burghof von der IG Fahrrad freut sich, dass es künftig mehr und bessere Radwege in der Stadt geben wird, und damit die Sicherheit für Radfahrer erhöht werde. Er bittet alle Autofahrer, Rücksicht auf die Radler zu nehmen und nicht auf den Radwegen und Schutzstreifen zu parken.

Die geltenden Regeln

Radwege, die mit den blauen Schildern und einem Rad oder Rad und Fußgänger (Zeichen 237, 240 und 241) gekennzeichnet sind, müssen in der Regel von Radfahrern befahren werden. Das gilt für Radwege am rechten wie auch am linken Fahrbahnrand. Das Befahren ist nur jeweils in den gekennzeichneten Richtungen erlaubt. Da die Unfallgefahr, besonders auf linksseitigen Radwegen, höher ist als bei Radfahrten auf der Fahrbahn, ist die Benutzungspflicht strittig.

Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen und auf nebeneinander liegenden getrennten Geh- und Radwegen dürfen Radfahrer nur mit besonderer Rücksicht auf die Fußgänger fahren und müssen nötigenfalls ihre Geschwindigkeit an die der Fußgänger anpassen.

Der Fahrradschutzstreifen verläuft auf der Fahrbahn und ist durch eine gestrichelte dicke Linie, die von Pkw überfahren werden darf, gekennzeichnet. Er soll nur innerorts auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h angelegt werden, wenn die Anlage eines Sonderweges aufgrund der Fahrbahnbreite (sieben Meter) nicht möglich ist.

Ein Radfahrstreifen ist mindestens 1,85 Meter breit und darf nicht von Pkw überfahren werden.

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