Verwarnung für den TäterFlüchtling hat in Lindlar 13-Jährige mehrfach angegriffen

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Nach dem Urteil kam der Angeklagte zurück ins Gefängnis.

Nach dem Urteil kam der Angeklagte zurück ins Gefängnis.

Lindlar – Mit einer Verwarnung wegen dreifacher Körperverletzung hat das Schöffengericht Wipperfürth den Strafprozess gegen einen 22-jährigen Mann beendet, der eine 13-Jährige auf dem Kirchplatz attackiert hatte (wir berichteten). Vom Vorwurf, die Angriffe seien sexuell motiviert gewesen, sprachen ihn die drei Richter dagegen frei.

Angeklagter muss den Saal verlassen

Hinter verschlossenen Türen schilderte die junge Lindlarerin ihre Erinnerungen an den Novemberabend 2014. Während ihrer Aussage musste der Angeklagte den Saal verlassen. Die Staatsanwaltschaft sah die Anklageschrift anschließend bestätigt. Der Mann habe zunächst vor der Kirche um Geld gebettelt. Die Lindlarerin lehnte ab. Aus Frust darüber habe er die Frau vor einem Supermarkt geschlagen, später an der Kirche bedrängt, sie wiederum geschlagen und ihr schließlich beim dritten Aufeinandertreffen an diesem Abend das Knie in den Bauch gerammt und ihr zwischen die Beine gegriffen.

Entgegen seiner Ankündigung am ersten Verhandlungstag äußerte sich auch der Angeklagte gestern. Am besagten Tag habe er zum ersten Mal in seinem Leben Alkohol getrunken. Mit Bier und Wodka habe er die Gedanken an die achtmonatige Flucht aus seinem ostafrikanischen Heimatland vertreiben wollen. Er erinnere sich nicht an die vorgeworfenen Taten.

Strafschärfend wertete die Anklage, dass der Mann, der seit August 2014 in Deutschland lebt, das Mädchen gleich dreimal überfallen habe – mit steigender Brutalität. Die Verteidigung hielt dagegen, das Mädchen sei letztlich zur Kirche zurückgekehrt. Der Angeklagte habe sich fortwährend dort aufgehalten, sein Opfer also nicht verfolgt.

Es habe körperliche Auseinandersetzungen und wohl auch den Griff in den Intimbereich gegeben habe, sagte der Vorsitzende während der Urteilsbegründung. Ungeklärt bleibe indes, ob dieser einen sexuellen Hintergrund hatte oder sich im Handgemenge ergab. Den Vorsatz und die vom Bundesgerichtshof (BGH) angesichts der massiven Strafandrohung geforderte „Erheblichkeit“ des Übergriffs sehe das Gericht nicht erwiesen.

Wie der Mann vor Gericht berichtete, wuchs er in einem von Bürgerkrieg betroffenen Dorf auf, besuchte nur vier Jahre lang eine Schule. Das Gericht wendete deshalb Jugendstrafrecht an. Neben der Verwarnung muss der Mann 120 Sozialstunden leisten und einen Kurs zur Vorbeugung einer Alkoholsucht besuchen.

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