Bergisch GladbachOhne Dokument kein Konto – Verordnung macht es Flüchtlingen schwer

Lesezeit 3 Minuten
Christian Brake (l.) hilft Asylbewerber Vincent E. ehrenamtlich bei dessen Behördengängen.

Christian Brake (l.) hilft Asylbewerber Vincent E. ehrenamtlich bei dessen Behördengängen.

Bergisch Gladbach – In seiner Heimat Nigeria sieht Vincent E. für sich keine Zukunft. Der 32-Jährige verließ Benin City, eine Millionenstadt des afrikanischen Staates, und flüchtete nach Europa.

Im November vergangenen Jahres erreichte Vincent E. Deutschland und ist seitdem in Bergisch Gladbach untergebracht. Statt untätig zu bleiben, machte sich der Asylbewerber auf und suchte eine Arbeit.

Die hat er nun bei einer amerikanischen Imbisskette gefunden. Um seinen Lohn für die neue Arbeit zu bekommen, braucht Vincent E. ein Bankkonto. Doch das wird ihm aufgrund einer neuen Verordnung des Bundesinnenministeriums verweigert.

„Das verstehe, wer will. Vincent kann alle Unterlagen vorlegen. Doch die Bank verlangt nun ein ganz bestimmtes Papier für das Konto“, kritisiert Christian Brake.

Der Refrather steht dem Afrikaner als Freund zur Seite und hilft ihm bei den Behördengängen. Mit der neuen Verordnung haben die Banken neue Vorschriften für die Kontoeröffnungen von Asylbewerbern zu beachten.

Geldwäschegesetz

Die Verordnung hat den Namen Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung.

Es ist „eine Verordnung über die Bestimmung von Dokumenten, die zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person zum Zwecke des Abschlusses eines Zahlungskontovertrages zugelassen werden“, heißt es etwas sperrig im Gesetzestext. Und das bestimmte Dokument, das Vincent E. beim Kreditinstitut demnach vorlegen muss, ist ein Ankunftsnachweis.

Wie viele andere Flüchtlinge, die im Rheinisch-Bergischen Kreis untergebracht sind, hat der Afrikaner nur eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender. Das heißt, der 32-Jährige ist noch nicht korrekt registriert. Das soll mit den Flüchtlingen nun Zug um Zug nachgeholt werden.

Wer wann registriert wird und den Ankunftsnachweis erhält, entscheidet der Regierungspräsident in Arnsberg. Und diesen Behördengang könne Vincent E. nicht beschleunigen, bestätigt Dieter Schielinski, Abteilungsleiter für das Personenstands- und Ausländerwesen, kurz die Ausländerbehörde beim Rheinisch-Bergischen Kreis.

„Wir haben etliche Anfragen von Kreditinstituten, dem Jobcenter und auch den Sozialämtern der Kommunen. Denn die Verordnung kam ohne Ankündigung“, sagt Schielinski.

Seit dem 7. Juli ist die neue Regelung in Kraft. Da bundesweit die Registrierung der Flüchtlinge nicht abgeschlossen ist, kommen nun Tausende Asylbewerber, was ihre Möglichkeit einer Kontoeröffnung betrifft, in eine Warteschleife – so lange, bis sie registriert sind. Schielinski räumt ein: „Im Grunde kommt die Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt zu früh.“

Andererseits ist die Verordnung im Rahmen der Sicherheit und der Identitätsklärung der Asylbewerber nach Meinung des Abteilungsleiters durchaus nachvollziehbar.

Im Fall von Vincent E. komme noch hinzu: Nigeria sei zwar kein sicherer Herkunftsstaat, doch auch kein Staat mit hoher Bleibequote.

Auch anerkannte Asylbewerber könnten zurzeit kein Bankkonto eröffnen und müssen sich nach Auskunft von Schielinski auf eine längere Wartezeit einstellen.

„Sie müssen einen Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis vorlegen“, erklärt er. Diese Dokumente sind bei der Kreisverwaltung zu beantragen. Reisepässe werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Wartezeit dauert einige Wochen.

Auch die Sozialämter müssen mit der neuen Verordnung umgehen. „Es ist für die Verwaltung natürlich einfacher, die Sozialbezüge auf ein Konto zu überweisen als sie bar an die Personen auszuzahlen“, sagt Martin Rölen, Sprecher der Stadt Bergisch Gladbach.

Und für die Asylbewerber sei es auch angenehmer, über ein Konto verfügen zu können. Für Vincent E. bleibt es fraglich, ob er sein Jobangebot so lange behält und dann auf Sozialhilfe verzichten kann.

Rundschau abonnieren