Bergisch GladbachStadt will Enteignungsverfahren für Anlieger am Hebborner Bach

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Bergisch Gladbach – Für 20 Meter Kanal in der Odenthaler Straße müssen jetzt die Gerichte bemüht werden: Die Stadt will nun doch nicht, wie vergangene Woche noch angekündigt, den unterirdischen Lauf des Hebborner Bachs verschwenken, um die Parzelle eines Anliegers zu umgehen, der sich dem Bau widersetzt. Stattdessen soll ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden. Das teilte Umwelt-Fachbereichsleiter Michael Kremer am Dienstag im Umwelt- und Verkehrsausschuss mit.

Damit hat in den Behörden und im Strundeverband offenbar innerhalb von sechs Tagen ein Umdenken stattgefunden. Ausschlaggebend waren die Kosten einer Verschiebung der Trasse nach Osten, wie sich in den Beratungen mit der Belkaw herausstellte. Das Versorgungsunternehmen müsste zuerst eine 40 Zentimeter durchmessende Wasserleitung verlegen, um für die Verrohrung des Bachs Platz zu schaffen. „Die Fahrbahn ist da vollgepackt mit Leitungen, die müssen irgendwo hin“, verweist Stadtsprecher Martin Rölen auf Platznöte.

Überprüfung der Belkaw  gab den Ausschlag

Man hätte auch auf das ursprünglich geplante Einlaufbauwerk mit Zustiegsschacht an der Einmündung des offenen Flutgrabens in den verrohrten Abschnitt verzichten müssen, wie Stadtentwässerungschef Martin Wagner bei einem Ortstermin ausführte. Das wäre allerdings zu verschmerzen gewesen, da die Kanalprofile mit Höhen von 1,50 Metern für Inspektions- und Wartungsaufgaben zur Not auch so zu begehen wären. Doch die Überprüfung der Belkaw hinsichtlich des Umlegungsaufwandes gab jetzt den Ausschlag.

„Ein Ausweichen würde erhebliche Zusatzausgaben erfordern“, erklärte Kremer gegenüber dem Ausschuss. Deswegen werde man an der Grundstücksgrenze stoppen und das rechtliche Verfahren abwarten. „Wir wollen den Weg der Enteignung gehen. Das ist für uns die bei weitem günstigste Lösung, außer in zeitlicher Hinsicht.“ Die zeitliche Perspektive ist allerdings vollständig offen. „Die Erfahrung zeigt: Das Verfahren kann zwischen einem und fünf Jahren dauern.“

Nur noch 20 Meter

Die Baustelle muss also eingemottet werden. „Wir werden den schon bestehenden Kanal abmauern, damit da kein Dreck reinkommt, und dann erstmal zumachen“, so Kremer. „Schade ist es schon, noch 20 Meter, und wir wären fertig gewesen.“ Mehr als 90 Prozent des Bachprofils liegen bereits in der Straße, bleiben aber vorerst trocken.

Der Hebborner Bach wird also zunächst wie bisher durch die Regenwasserkanalisation zwischen den Häusern 51 und 61 hindurchgeführt in Richtung Regenrückhaltebecken Cederwaldstraße. Problem: Diese Bachführung ist wasserrechtlich nur geduldet – und die Duldung erlischt 2019.

Das Regenrückhaltebecken, das der Klärung der durch Straßenstaub verschmutzten Niederschläge dient, bevor sie in die Strunde gelangen, wird beeinträchtigt, wenn es von einem Bach durchspült wird. Die Duldung könnte verlängert werden, aber es könnte auch Strafen für Einleitung ungeklärter Abwässer geben, wenn der Bach bis 2019 nicht umgelegt ist.

Einen Präzedenzfall gibt es nicht: Eine Enteignung kommt in Gladbach so gut wie nie vor. Auch in der Verwaltung fragen Kritiker, warum man sich mit dem Anlieger nicht habe einigen können und warum das Problem nicht vor Beginn der Bauarbeiten vom Tisch gebracht worden sei. Das sei wohl nicht mit der nötigen Intensität verfolgt worden, wird intern gemutmaßt. Dass Straßenland im Besitz von Privatpersonen ist, gibt es häufig bei historischen Straßen, die schon bei Inkrafttreten des preußischen Flurkartengesetzes um 1900 als Verkehrsflächen genutzt wurden.

Die Fahrbahn der Odenthaler Straße wird jetzt erneuert und kann ab November wieder zweispurig genutzt werden. Dann kann auch die Umleitung in der Laurentiusstraße aufgehoben werden. Bis die Bagger wiederkommen.

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