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Kein Steuerprivileg mehrBund Deutscher Karneval begrüßt Urteil zur „Nacht der Nächte“

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Auch die Band Hanak trat bei der „Nacht der Nächte“ auf. Für die Richter in München war dies kein klassisches Brauchtum.

Auch die Band Hanak trat bei der „Nacht der Nächte“ auf. Für die Richter in München war dies kein klassisches Brauchtum.

Bergisch Gladbach – Der Bund Deutscher Karneval (BDK) hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs begrüßt, wonach nicht alle Veranstaltungen von Karnevalsgesellschaften steuerlich begünstigt werden.

Die Richter in München hätten endgültig klargestellt, dass für „Spaßveranstaltungen“ ohne Brauchtumspflege kein Steuerprivileg gelte. „Und das ist auch in Ordnung“, sagte BDK-Präsident Klaus-Ludwig Fess am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Dem Dachverband gehören bundesweit rund 5200 Gesellschaften mit etwa 2,6 Millionen Mitgliedern an.

Die Karnevalsgesellschaft Alt-Paffrath in Bergisch Gladbach hatte gegen einen Steuerbescheid von 2009 geklagt.

Das Finanzamt hatte für die Kostümparty „Nacht der Nächte“ den Regelsatz von 19 Prozent Umsatzsteuer anstelle von 7 Prozent angesetzt. Die Richter hatten ihr Urteil damit begründet, dass nicht jede Narretei Brauchtumspflege sei. (dpa)

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