Abo

Prozess eingestelltAngeklagter macht Trojaner für Kinderpornos verantwortlich

Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild.

Symbolbild.

Bergisch Gladbach – Der deutsche Kinderhospizverein kann sich demnächst über eine Spende von 2400 Euro freuen. In acht Monatsraten muss ein Gladbacher den Betrag abstottern. Günter Mischke, Richter am Bensberger Amtsgericht, stellte ein Verfahren gegen den 22-Jährigen gegen die Geldbuße ein.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten den Besitz von kinderpornografischen Bildern und Filmen vorgeworfen. Die Einstellung des Verfahrens begründete Richter Mischke mit „fehlenden Vorstrafen und der Überlastung der Polizeibeamten im Arbeitsbereich Computerkriminalität“. Die Beamten müssten Zeit haben, sich um die „großen Fische“ zu kümmern.

Ermittler finden bei Durchsuchung Kinderpornos

Am 14. Oktober 2015 ermittelte die Polizei gegen mehrere Personen wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls. Dabei wurde auch der 22-Jährige verhört. Bereitwillig überließ er den Ermittlern sein Handy. Als diese das Mobiltelefon überprüften, fanden sie 125 Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt.

Einige Wochen später standen die Ermittler mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür des Mannes. Auf dem Computer fanden die Polizisten 77 Fotos und ein Video, ebenfalls pornografisches Material mit Abbildungen von Kindern und Jugendlichen. Verteidiger Ingmar Rosentreter sagte in der Verhandlung, sein Mandant habe sich Pornos von Erwachsenen im Internet angeschaut.

„BKA-Trojaner“ sei schuld

Dabei sei wohl der BKA-Trojaner auf sein Mobiltelefon installiert worden. Dieser Trojaner lädt im Hintergrund Kinderpornos auf Rechner und verschickt anschließend eine vermeintliche Anzeige vom Bundeskriminalamt. Dann wird den Geschädigten angeboten, sich mit einem dreistelligen Eurobetrag von der Anzeige freizukaufen.

Den Computer habe sein Mandant gebraucht erworben. Zu diesem Zeitpunkt seien die Fotos wohl schon auf dem Rechner gewesen. Sein Mandant habe die Fotos auf Handy und Computer nie bemerkt und nichts aus dem Internet geladen.

Der Richter machte deutlich, dass er die Ausführungen für nicht glaubwürdig hielt. Der Verteidiger bat um Rücksicht auf die berufliche Situation seines Mandanten, der im Falle einer Verurteilung zu einer Geldstrafe Probleme mit seinem Arbeitgeber befürchtete. Unter Vorbehalt stimmte die Staatsanwältin schließlich einer Einstellung des Verfahrens zu.

„Eigentlich muss die Tat mit einer Geldstrafe geahndet werden. Einer Einstellung stimme ich nur bei einer empfindlich hohen und freiwilligen Zahlung zu“, sagte sie. Davon profitiert jetzt der Deutsche Kinderhospizverein in Olpe.

Rundschau abonnieren