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ProzessFrau mit geistiger Behinderung geschubst – Verfahren eingestellt

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Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Richterin beendete das Verfahren wegen Beleidigung.

Bensberg – Das Bensberger Amtsgericht hat ein Verfahren gegen eine 61 Jahre alte Pflegerin wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen ohne Auflagen eingestellt. Die Angeklagte sollte im Juli vergangenen Jahres vor einem Heim für behinderte Menschen in Refrath eine schwer geistig behinderte Frau so grob mit sich gezerrt haben, dass die Frau gestolpert und in große Angst geraten sein soll.

Ein Kollege der Angeklagten hatte den Vorfall gemeldet. Bei einem Telefongespräch mit ihrer Vorgesetzten soll die Angeklagte die Tat auch eingeräumt und als Grund Überforderung genannt haben.

Vor Gericht bestritt die 61-Jährige die Vorwürfe. Sie verstehe nicht, dass ihr der Kollege nicht zur Hilfe gekommen sei, wenn er gesehen habe, dass sie Schwierigkeiten habe. Sie habe die Frau mit einem bestimmten Griff gepackt und ein bisschen geschubst: „Ich wüsste nicht, wie ich sie sonst nach Hause kriegen könnte.“

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Auf Freispruch verzichtet

An dem Tag habe sie sowohl am frühen Morgen als auch am Nachmittag Dienst gehabt. „Ich habe nicht von Überforderung gesprochen, sondern nur gesagt: Es war ein bisschen viel.“ Sie habe acht Jahre in dem Heim gearbeitet. Mit dem Spaziergang habe sie der behinderten Frau etwas Gutes tun wollen: „Ich habe ihr nichts getan.“

Der Verteidiger erklärte, dass seine Mandantin, obwohl sie sich unschuldig fühle, lieber einen schnellen Abschluss des Verfahrens wünsche. Deshalb verzichte die Mandantin auf einen Freispruch und gebe sich mit einer Einstellung zufrieden.

Die Angeklagte fügte hinzu, dass sie auch ihre ehemaligen Kollegen nicht wiedersehen wolle. Die 61-Jährige war nach dem Vorfall fristlos entlassen worden. Richter Reinhard Bohn entschied, dass der Fall „von Tatbestand her grenzwertig“ sei. Allerdings seien an der Frau, die nicht sprechen kann, keine Verletzungen gefunden worden.

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