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UrteilLachende Gruppe mit Messer auf dem Konrad-Adenauer-Platz attackiert

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Bergisch Gladbach – Neun Monate Haft auf Bewährung und 1500 Euro Schmerzensgeld, die der in ärmlichen Verhältnissen lebende Täter in Raten von monatlich 50 Euro abzahlen muss: Für den bis dahin nicht vorbestraften Angeklagten Mehmet P. (48, Name geändert) aus Bensberg ist das Urteil des Schöffengerichts ein deutlicher Denkzettel.

Die Richterinnen befanden ihn für schuldig, nach einem ausgedehnten Kneipenbesuch seinem 16 Jahre jüngeren Kontrahenten am Morgen des 13. März auf dem Konrad-Adenauer-Platz mit einer Klinge drei Schnitte zugefügt und ihn schwer verletzt zu haben.

Es sind dramatische Sekunden an dem Morgen Mitte März auf dem Konrad-Adenauer-Platz: Zwei Männer bluten am Ende, der eine, das Opfer, wird zunächst von seinen Begleitern mit dem Taxi ins falsche Krankenhaus verfrachtet und von dort ins EVK weitergeschickt.

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Dort werden seine Schnittverletzungen an Hals, Schulter und Hand behandelt, der andere, der Täter, wird von einem Rettungswagen abgeholt und kommt zunächst ebenfalls ins Krankenhaus, wo er ambulant behandelt und dann von der Polizei festgenommen wird – und das alles an einem Sonntag um sieben Uhr morgens mitten in der Kreisstadt.

Zeugen belasten den Täter zusätzlich

Was war nun wirklich passiert? Ganz einfach war die Wahrheitsfindung im Gerichtssaal anfangs nicht. Mehmet P. selbst gab an, dass ihn der andere zuvor grundlos als „Hurensohn“ beschimpft und ihn dann mit dem Hals einer abgebrochenen Bierflasche verletzt habe. Dagegen habe er sich nur wehren wollen – mit einer Messerklinge, die er zufällig mit sich getragen habe.

Mit dieser Version stand Mehmet P. allerdings allein. Sowohl das Opfer, der Schreiner Jens Keßler, als auch vier Zeuginnen und Zeugen im Alter von 22 bis 32 Jahren belasteten übereinstimmend Mehmet P., der zur Tatzeit rund zwei Promille intus hatte. P. habe sich auf dem Konrad-Adenauer-Platz sehr merkwürdig verhalten, nachdem alle das Lokal wegen des dortigen Zapfenstreichs verlassen hätten.

Er habe wohl fälschlich gedacht, man lache über ihn und habe erst wüste Drohungen ausgestoßen und schließlich die Klinge gezückt und benutzt.

Vergeblich auf Freispruch plädiert

In seinem Urteil folgte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Birgit Brandes weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin, verhängte allerdings zusätzlich die Geldstrafe. Die Staatsanwältin hatte neun Monate auf Bewährung für eine gefährliche Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gefordert.

Dagegen plädierte Verteidiger Dr. Karl-Christoph Bode vergeblich auf Freispruch. Die Tat sei seinem Mandanten nicht nachgewiesen worden. Angeklagter und Verteidiger ließen offen, ob sie gegen das Urteil in die Berufung gehen.

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