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BeschlussNach Fall in Overath – Autowaschanlagen bleiben sonntags geschlossen

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Overath/Köln – Der Streit um die rechtswidrige Sonntagserlaubnis der Stadt Overath für den dortigen Waschpark hat Auswirkungen auf den gesamten Regierungsbezirk Köln: In einer Rundverfügung an die Kreise und kreisfreien Städte in ihrem Bezirk hat die Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken darauf hingewiesen, dass das Sonntagswaschverbot aus dem nordrhein-westfälischen Feiertagsgesetz selbstverständlich zu beachten sei und die Kommunen die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren hätten.

Damit ist jetzt allen Rathäusern in der Region zwischen Belgien und Westfalen verkündet worden, dass der Sonntag eben kein Tag für die kommerzielle Autowäsche ist – egal, ob die Waschstraße in einem Gewerbegebiet am Ortsrand liegt oder in der Innenstadt. Ob es sich um Selbstwasch-Angebote handelt oder um Portalwaschanlagen, spielt dabei keine Rolle.

Letzte Bastion Gladbach

Die Rundverfügung der Bezirksregierung ist nach Angaben des RP-Sprechers Dirk Schneemann eine „anlassbezogene“ Reaktion der Bezirksregierung. Der Anlass für die am 23. Januar auf den Weg gebrachte Verfügung liegt in Overath. Die dortige Stadtverwaltung hat ihre zunächst rechtswidrig erteilte Sonntagswascherlaubnis mittlerweile korrigiert.

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Auch die Ordnungsämter von Rösrath und Lohmar haben die Verfügung bereits umgesetzt und ihre örtlichen Waschanlagen-Betreiber auf das Landesgesetz hingewiesen.

Letzte Bastion derjenigen, die ihre Autos am liebsten an Sonn- und Feiertagen waschen, ist im Rheinisch-Bergischen Kreis derzeit noch die Stadt Bergisch Gladbach. Hier gibt es je eine Selbstwaschanlage in Bensberg und in Bergisch Gladbach, die auch sonntags geöffnet sind. Das ärgert Stefan Schemuth und Bodo Schlagheck, Betreiber ähnlicher Anlagen in Overath und Rösrath, denen die jeweiligen Ordnungsbehörden das untersagen.

„Es kann doch nicht sein, dass in Bergisch Gladbach anderes Recht gilt als im Rest des Kreises“, beklagte sich Bodo Schlagheck noch am Montag gegenüber dieser Zeitung.

Damit sollte er Recht behalten, denn auch die Bergisch Gladbacher sind nach dem Fingerzeig aus Köln aktiv geworden. Mit Blick auf die mehrwöchige Übergangsfrist, die die Stadt Overath ihrem Waschparkbetreiber Stefan Schemuth eingeräumte, damit dieser seinen Betrieb auf eine Sechs-Tage-Öffnung umstellen konnte, teilte der Gladbacher Stadtsprecher Martin Rölen mit: „Die »Gnadenfrist« für die beiden genannten Bergisch Gladbacher Autowaschbetriebe neigt sich ebenfalls dem Ende zu.“

Nach dem Ukas der Bezirksregierung hat die Gladbacher Ordnungsbehörde gegenüber den Betreibern laut Rölen bereits im Februar die „Durchsetzung des Sonn- und Feiertagsgesetzes“ unter Wahrung einer Übergangsfrist angekündigt. Rölen: „Mit einem weiteren Schreiben von Ende April sind nun auch die Überprüfung der Einhaltung und gegebenenfalls die Verhängung von Bußgeldern für den Monat Mai in Aussicht gestellt worden.“

Das ist offensichtlich ganz im Sinne der Bezirksregierung. In der Verfügung, die die Kreise an die Kommunen weitergeleiteten haben, heißt es abschließend: „Ich bitte, regelmäßig Kontrollen durchzuführen und gegen Verstöße mit Bußgeldern vorzugehen. Bei wiederholten Verstößen bitte ich zu prüfen, ob eine zur Gewerbeuntersagung führende Unzuverlässigkeit (…) angenommen werden kann.“

In früheren Jahren waren die Sonntagsangebote der Waschanlagen oft stillschweigend geduldet worden. Das war nach Informationen dieser Zeitung nicht nur im Rheinisch-Bergischen Kreis der Fall, sondern auch im Rhein-Sieg-Kreis und im linksrheinischen Teil des Regierungsbezirk. Das änderte sich, als sich eine Overather Waschanlagen-Besitzerin sich öffentlich darüber beklagte, dass ihr Konkurrent sonntags öffnen durfte, sie selbst aber nicht.

Aus der Verfügung der Bezirksregierung Köln

„Das Bereithalten von SB- Autowaschanlagen, selbst wenn diese in einem Gewerbegebiet liegen sollten, ist als öffentlich bemerkbare, dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechende Arbeit zu werten. (...)

Die äußere Ruhe des Tages ist schon durch eine Arbeit gestört, die ihrem äußeren Erscheinungsbild nach an Werktagen verrichtet wird, ohne dass im Einzelfall eine konkrete Störung der Sonntagsruhe festgestellt werden muss. (...) Mir liegen Informationen vor, nach denen SB-Autowaschanlagen an Sonntagen betrieben werden sollen. Das Unverständnis der Betreiber, die ihre Betriebe geschlossen halten, ist nachvollziehbar. (...)

Jeder Bürger hat an Werktagen genügend Gelegenheit, ein Auto waschen zu lassen bzw. selbst zu waschen (...) Auch um den Wettbewerb nicht zu verzerren, ist eine einheitliche Verfahrensweise zwingend erforderlich.“

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