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Schwarzbauten in OverathWochenendhausbesitzer wehrt sich gegen Abbruchverfügung

Lesezeit 3 Minuten
Thomas Anderson vor seinem Haus (r.), das einst seinem Großvater gehörte. Er wehrt sich gegen den Abbruch.

Thomas Anderson vor seinem Haus (r.), das einst seinem Großvater gehörte. Er wehrt sich gegen den Abbruch.

Overath – Die Stadt Overath versucht mit hohem Aufwand, ein halbes Dutzend Wochenendhäuser an der Sülz bei Untersteeg abreißen zu lassen, die ohne Baugenehmigung und mithin schwarz errichtet worden seien. Die Häuser sind allerdings schon viele Jahrzehnte alt und haben die Stadt lange Zeit nicht gestört.

Gegen das Vorgehen der Stadt wehren sich die Betroffenen, allen voran der Kölner Kaufmann Thomas Andersson. Er kennt das Areal seit Kindheitstagen, weil eines der Häuser damals seinem Großvater gehörte.

Erste Erwähnung von 1966

Donnerstag fand eine mündliche Verhandlung vor der 2. Kammer des Kölner Verwaltungsgerichtes über die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns statt. Sein Urteil verkündete der zuständige Einzelrichter Wilhelm Bamberger noch nicht; es soll aber baldmöglichst zugestellt werden. Im Juli hatte Bamberger das Gelände bei einem Ortstermin begutachtet; seine mehrfache Nachfrage gestern, ob ein Vergleich möglich sei, blieb ohne Erfolg.

Auf Wunsch von Anderssons Anwalt Carsten Schwettmann führte Bamberger ausführlich in die Vorgeschichte ein – und die beginnt fast schon bei Adam und Eva. Wann die Häuser entstanden sind, sei nicht aktenkundig, „die erste Erwähnung in den Akten findet sich 1966“. Später hieß es in den Akten der damals zuständigen Kreisverwaltung, dass es für Anderssons Haus eine Duldung geben solle, sofern für seinen Nachbarn Hans O. eine Baugenehmigung erteilt werde.

Nachbar O. hatte laut Bamberger in den 1960er-Jahren sein Haus schwarz gebaut. In einem Zeitungsbericht von 1976 ist sogar von dem Jahr 1956 die Rede.

Eine Baugenehmigung für O., für den 1976 zahlreiche Immekeppeler Bürger auf die Barrikaden zu gehen drohten, gab es aber zunächst nicht – bis im Jahr 1986 der Kreis aus „unerfindlichen Gründen“, so der Richter, die Genehmigung doch noch erteilte. Im Jahr 2006 brannte das Haus der Familie O. ab und wurde nicht mehr aufgebaut. Für Anderssons Haus herrschte dagegen lange Ruhe.

Duldung durch die Stadt

Sein Vorbesitzer, der das Gebäude 1984 erworben hatte, stellte einmal einen Bauantrag, nahm diesen dann aber wieder zurück. Vor Gericht gab der jetzt 80-jährige Vorbesitzer an, ihm sei von Seiten der Bauverwaltung mitgeteilt worden, das Haus werde geduldet. Mehr könne er ohnehin nicht erreichen.

Auch von Seiten der ab 1997 wieder zuständigen Stadt Overath sei ihm versichert worden, dass er eine Duldung habe und diese ausreiche. An den Namen des städtischen Mitarbeiters könne er sich nicht erinnern, sagte er auf Nachfrage, und einen schriftlichen Bescheid habe er damals auch nicht bekommen: „Die Aussage reichte mir.“

Im Juni 2015 erhielt Andersson zunächst eine Nutzungsuntersagung und im Frühjahr 2016 die Abrissverfügung. Was genau das städtische Bauordnungsamt dazu bewogen hat, nach so vielen Jahren jetzt radikal durchzugreifen, blieb zunächst offen. Richter Bamberger erwähnte und zeigte in der Sitzung ein „Handlungskonzept Sülz“, nach dem die Stadt offenbar versucht, Schwarzbauten an der Sülz nach und nach abzuräumen, so wie sie das zuvor auch schon an der Agger getan hat. Eine Nachfrage dieser Zeitung bei der Stadt, was es mit diesem Konzept auf sich hat und ob und wann es dem Stadtrat vorgestellt wurde, blieb zunächst unbeantwortet.

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