RösrathHaftstrafen für Brüder nach Schießerei auf Mitglieder einer Rockergruppe

Lesezeit 2 Minuten
Am Rösrather Brückenweg fand die Auseinandersetzung statt, an deren Ende einer der Brüder schoss.

Am Rösrather Brückenweg fand die Auseinandersetzung statt, an deren Ende einer der Brüder schoss.

Rösrath/Köln – Vor der Urteilsverkündung am Kölner Landgericht im Prozess gegen zwei Brüder aus Rösrath, die sich wegen einer Schießerei am Brückenweg verantworten mussten, zeigten sich die Verteidiger noch zuversichtlich.

Die Brüder sollen am 3. Mai 2016 zwei Männer aus einer Rockergruppe mit einer Neun-Millimeter-Waffe schwer verletzt haben. Die Opfer erlitten Schusswunden an Armen, Beinen und im Bauch.

Fünf Jahre für den älteren Angeklagten, fünf Jahre und acht Monate Haft für den jüngeren Bruder hatte Oberstaatsanwalt Jörg Schindler gefordert. „Das Gericht wird von den Forderungen der Staatsanwaltschaft abweichen“, vermutete ein Strafverteidiger. Das Strafmaß sei nicht zu vertreten.

Er sollte recht behalten, allerdings anders als von ihm erhofft: Die Richter legten noch ein paar Monate Haft drauf.

Beide Angeklagten, gebürtige Sizilianer, müssen für fünf Jahre und neun Monate hinter Gitter wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung. Die Brüder saßen wie versteinert auf der Anklagebank, und das 23 Verhandlungstage lang zur Schau gestellte siegessichere Lächeln war endgültig aus den Gesichtern gewichen.

„Es kann nicht sein, dass man in der Öffentlichkeit einfach um sich schießt“, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Michael Bern in seiner Urteilsbegründung. So etwas sehe man sonst nur in sizilianischen Mafia-Filmen. Eine Verwendung einer Schusswaffe im öffentlichen Raum bedeute höchste Gefahr für Beteiligte und Unbeteiligte. Das Gericht sei zu der Überzeugung gekommen, dass beide Angeklagten in gleichem Maße für die Tat verantwortlich seien.

Der ältere Bruder habe den Befehl gegeben, der jüngere habe ihn ausgeführt. Eine Differenzierung im Strafmaß habe es aus diesem Grund nicht gegeben. Strafmildernde Gründe vermochte das Gericht nicht zu erkennen. „Wer auf bewegte Ziele schießt, kann nicht auf einen glimpflichen Ausgang vertrauen“, sagte Bern, auch wenn die Verletzungen der Opfer nicht lebensbedrohlich gewesen seien. Zwei Menschen seien ja schwer verletzt worden. Auch das Geständnis der Angeklagten habe keinen positiven Einfluss auf das Strafmaß.

„Es kam erst sehr spät am Ende des Prozesses und war deutlich vom Verfahrensverlauf geprägt“, sagte der Vorsitzende Richter. Zudem begebe man sich nicht mit einer Waffe in eine aggressive Rockergruppe, wenn nicht die Bereitschaft vorhanden sei, die Schusswaffe auch zu benutzen.

Auf die Kontrahenten der Angeklagten, Mitglieder der Rockergruppe „Iron Bulls“, ging der Vorsitzende Richter ebenfalls ein, schilderte noch einmal das für ihn merkwürdige Verhalten der beiden Tatopfer: Einer war während der Verhandlungszeit untergetaucht, der Zweite saß wochenlang in Beugehaft, bevor er aussagte.

Rundschau abonnieren