ARGE-InkassoPosse um Kindergeld sorgt für Kopfschütteln bei Erftstädter Familie

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Ferdinand Uhde konnte nicht glauben, dass er für eine unberechtigte Forderung Säumniszuschläge zahlen soll.

Ferdinand Uhde konnte nicht glauben, dass er für eine unberechtigte Forderung Säumniszuschläge zahlen soll.

Erftstadt-Liblar – 20,50 Euro Säumnisgebühren für nicht zurückerstattetes Kindergeld, darüber kann Ferdinand Uhde nur den Kopf schütteln. Schließlich stellte sich die Forderung der Familienkasse bei der Agentur für Arbeit auf Rückzahlung schnell als Fehler der Behörde heraus.

Die wollte vor einigen Monaten wissen, ob sich seine Tochter um einen Ausbildungsplatz bemühe. „Ich habe dann fristgerecht Nachweise gefaxt“, erzählt der Liblarer. Aber kurze Zeit später flatterte der Familie ein Bescheid ins Haus. Es seien keine Nachweise vorgelegt worden, das Amt stelle die Kindergeldzahlung ab sofort ein und fordere für die Zeit nach dem Schulabschluss rund 2000 Euro zurück. Ferdinand Uhde legte Einspruch ein, da erhielt die Familie auch schon die erste Mahnung – 20,50 Euro Gebühren inklusive. „Die haben sofort die Keule rausgeholt“, sagt Uhde verständnislos.

Die Familienkasse in Köln, zu der Brühl gehört, und der Inkasso-Service, der in Recklinghausen angesiedelt ist, waren nun seine Ansprechpartner. Anhand von Faxprotokollen konnte Uhde schnell nachweisen, dass er alles rechtzeitig abgeschickt hatte. Das Amt brauchte aber einige Zeit, ehe das Kindergeld wieder gezahlt wurde. Doch eine Monatsrate fehlte. „Man hat sich sofort entschuldigt, dass da wieder ein Fehler passiert sei“, erzählt Ferdinand Uhde. Doch auf dieses Geld wartet die Familie inzwischen seit fast drei Wochen.

Der Inkasso-Service bestand zudem weiterhin auf dem Säumniszuschlag von 20,50 Euro. Auf Anfrage verweist man dort auf die Abgabenverordnung: „Wird die Festsetzung einer Steuer oder Steuervergütung aufgehoben, geändert oder nach Paragraf 129 berichtigt, so bleiben die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt.“ Lars Beyer, Pressesprecher der Arbeitsagentur Köln, erklärt: „Auch Kindergeld unterliegt dem Steuerrecht. Das ist in diesem Fall natürlich unbefriedigend.“

Rechtsanwalt Michael Felser weiß, dass solche Fälle schon bis zum Bundesfinanzhof gingen. „Es ist tatsächlich so, dass man einen Steuerbescheid sofort bezahlen muss.“ Dabei kommt es nicht darauf an, ob er berechtigt ist, so der Experte auf Anfrage dieser Zeitung. „Da hat der Staat Privilegien, die sonst niemand besitzt.“

Bitter für jene, die eine Forderung von 2000 Euro nicht mal eben begleichen können oder wenn, wie in diesem Fall, der Fehler bei der Behörde vorliegt. „Das ist eine schreiende Ungerechtigkeit“, so Felser, der noch eine Besonderheit des Steuerrechts sieht: „Hätte Herr Uhde bezahlt, bekäme er für die falsche Forderung jetzt zwölf Prozent Zinsen.“

Die Arbeitsagentur teilte inzwischen mit, man werde den fehlenden Monatsbeitrag kurzfristig zahlen und in diesem Einzellfall auf den Säumniszuschlag verzichten.

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