„Mord ohne Leiche“Urteil gegen Verurteilten Jens Peter M. wurde leicht abgeschwächt

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Kerpen/Köln – Marion S. hatte ein Fünkchen Hoffnung, doch noch die Wahrheit über die genauen Umstände zum Tode ihrer Tochter zu erfahren, als sie gestern den Saal 23 im Landgericht Köln betrat.

Sie wollte dem Mann nochmal ins Gesicht sehen, der ihre Tochter auf dem Gewissen haben soll. Die Rede ist von der Kerpenerin Kim M., die seit März 2012 verschwunden ist. Die Ermittler, das Gericht und die Familie gehen davon aus, dass die damals 23-Jährige in ihrem Haus in Kerpen umgebracht und der Leichnam anschließend von ihrem Mann versteckt wurde.

Tat bis zum Schluss abgestritten

Der stritt bis zum Schluss ab, seine Frau getötet zu haben, verstrickte sich jedoch in einem Berg von Lügen.

Vor dem Landgericht Köln wurde Jens Peter M. daher vor gut einem Jahr zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags verurteilt. Es war ein reiner Indizienprozess. Jürgen Graf, der Strafverteidiger des Angeklagten, legte damals Revision ein.

Fehler bei Strafzumessung entdeckt

Der Antrag wurde zwar vom Bundesgerichtshofs (BGH) abgelehnt, dennoch fanden die obersten Richter in Karlsruhe einen Fehler bei der Strafzumessung. Denn in dem damals gebildeten Gesamtstrafmaß war ein Strafbefehl eingeflossen, den der Angeklagte schon abgesessen hatte. Daher musste das Landgericht in Köln gestern ein neues, etwas abgeschwächtes Strafmaß festlegen.

Jens Peter M. hatte dabei sogar die Möglichkeit, reinen Tisch zu machen und seiner Schwiegermutter zu sagen, wo die Leiche versteckt liegt, ohne weitere Konsequenzen befürchten zu müssen. Doch über seinen Anwalt ließ er verkünden, das er die Tat nicht begangen habe und daher auch nicht wisse, was aus Kim geworden sei. Über drei Stunden wurden Dienstag vor Gericht die Akten verlesen.

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Dann das Urteil: Elf Jahre und sechs Monate muss der Kerpener hinter Gitter. Nach der Verkündung konnte Marion S. nicht mehr innehalten. Sie hatte gehofft zu erfahren, wo ihre Tochter versteckt liegt, um sie in Würde beerdigen zu können. „Du bist ein Scheusal. Für mich bist du ein Mörder, kein Totschläger“, rief die Kerpenerin durch den Gerichtssaal.

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